Über die Bearbeitungsdauer von Widersprüchen, die "Soziale Bürgerinitiative" informiert

Am 11.11.2010!! (kein Witz) erging für meine Familie ein Widerspruch gegen einen Bescheid des hiesigen Jobcenters.

Im Juni 2014!!!! (wir hatten den Widerspruch bereits vergessen, dass noch unbeantwortet) erhielten wir ein Schreiben aus Recklinghausen, dass dem Widerspruch im vollem Umfang stattgegeben worden sei.....so weit, so gut...

ABER: Am Tag darauf erhielten wir 5 Schreiben, gerichtet an mich, meine Ehefrau und unsere Kinder.... mit "Erinnerungschreiben" wir hätten noch Zahlungen an die Kreiskasse RE zu leisten.....und dies im vollen Umfang des Betrages gegen den wir den seinerzeitigen Widerspruch eingereicht hatten.....

Ich habe daher die in den Schreiben benannte Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, was denn nunmehr gelte....

Beschwichtigend sprach sie von "Kommunikationsproblemen"etc. was mir nicht reichte.

Ich habe verlangt und auch erhalten!!! ein Schreiben von ihr, in dem alle Familienmitglieder einzeln anführt wurden mit dem jeweiligen Buchungscode und der Feststellung, dass die Kreiskasse RE keine Forderung
wegen Zahlungsrückstände habe, da keine gegeben.

Hübsch nicht wahr, gute 43 Monate Bearbeitungszeit für einen Widerspruch dem stattgegeben wurde........

Aber auch: Innerhalb von weniger als 12 Monaten kann ein Hartz IV Empfänger
der sich fehlerhaft verhalten hat, zu Tode sanktioniert sein.....

Johannes Alfred Gay

Autor:

Johannes Alfred Gay aus Gladbeck

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