Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abwarten
Umzug des ZBG wurde erst einmal gestoppt

Eigentlich sollte der "ZBG" (obiges Foto zeigt den Blick ab der benachbarten Feuer- und Rettungswache) an der Stollenstraße einen neuen Standort erhalten und das dadurch frei werdende Areal an der Wilhelmstraße den chronischen Platzmangel der Feuerwehr beheben. Doch nun sieht es erst mal so aus, als würden ZBG und Feuerwehr - zumindest über absehbare Zeit - weiterhin Nachbarn bleiben. | Foto: Archiv Rath
  • Eigentlich sollte der "ZBG" (obiges Foto zeigt den Blick ab der benachbarten Feuer- und Rettungswache) an der Stollenstraße einen neuen Standort erhalten und das dadurch frei werdende Areal an der Wilhelmstraße den chronischen Platzmangel der Feuerwehr beheben. Doch nun sieht es erst mal so aus, als würden ZBG und Feuerwehr - zumindest über absehbare Zeit - weiterhin Nachbarn bleiben.
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Sie sind Nachbarn am Ende der Wilhelmstraße in Stadtmitte: Relativ zentral gelegen befinden sich hier die Standorte der Feuerwehr und des Zentralen Betriebshofes (ZBG). Doch besonders die Feuerwehr wird von Platzproblemen geplagt, weshalb ein Umzug des ZBG an die Stollenstraße zwischen Schultendorf und Rentfort bereits beschlossene Sache schien. Jawohl "schien", denn diese Pläne wurden jetzt erst einmal von der Stadt Gladbeck auf Eis gelegt. Was von der Politik eher zähneknirschend zur Kenntnis genommen wurde.

Sowohl die Feuerwehr als auch der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) benötigen mehr Platz im Rahmen der sich wandelnden und steigenden Anforderungen, weshalb die Stadtverwaltung zwei große Projekte auf den Weg brachte.

Standort Stollenstraße

Der Neubau eines Wertstoffhofes nahm bereits in 2016 konkrete Züge an, die Machbarkeitsstudie zur Projektentwicklung der Hauptfeuer- und Rettungswache an der Wilhelmstraße ist ein Auftrag aus dem Brandschutzbedarfsplan 2019, dem ein Ratsbeschluss zugrunde liegt. Anfangs handelte es sich bei den Projekten „Neubau eines Wertstoffhofes" und der Machbarkeitsstudie „Wilhelmstraße 60/61" grundsätzlich um zwei einzelne Handlungsstränge, die zunächst getrennt voneinander zu betrachten waren und sich nun aufgrund der neueren Erkenntnisse kreuzen. Darüber wurde auch die Politik bereits mit einem FAQ und einer Chronologie, die auch unter www.gladbeck.de/faq-zbg-fw abrufbar ist, im August informiert.

Machbarkeitsstudie

„Der Ausgang der Machbarkeitsstudie zur Projektentwicklung der Hauptfeuer- und Rettungswache Gladbeck hat möglicherweise Auswirkungen auf den Standort des Zentralen Betriebshofes an der Wilhelmstraße. Es empfiehlt sich daher, die wirtschaftlichste Gesamtlösung für den ZBG und den künftigen Wertstoffhof zu ermitteln und das Ergebnis der gemeinsamen Machbarkeitsstudie zunächst abzuwarten. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt geboten, um im Ergebnis die bestmögliche und wirtschaftlichste Gesamtlösung herauszuarbeiten“, betont nun Bürgermeisterin Bettina Weist.
Zum Hintergrund: Im September 2017 wurde der Beschluss zum Erwerb des Grundstücks Stollenstraße 17 im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss gefasst, dabei wurde in der Vorlage vermerkt: „Die Vorteile des Grundstücks überwiegen in erheblichem Maße die überschaubaren Risiken, wie zum Beispiel Altlasten des Grundstücks.“ Der Grundstückskauf erfolgte im Februar 2018. Im Betriebsausschuss im November 2019 wurde einstimmig beschlossen, einen neuen Wertstoffhof auf dem Grundstück Stollenstraße 17 zu bauen. Hier erfolgte ebenfalls der Hinweis, dass bei den aufgeführten Investitionssummen die Kosten für Geländemodellierung, Altlastenentsorgung und Kampfmittelbeseitigung noch nicht berücksichtigt werden können. „Aufgrund der fortschreitenden Entwurfsplanung mit einem deutlich konkreten Wissensstand und Detailschärfe der Planung liegt nun eine genauere Kostenberechnung vor“, erklärt die Beigeordnete, über die Politik und Verwaltung noch Stillschweigen vereinbart haben. Diese beinhaltet die bisher noch nicht kalkulierten Kosten, muss aber auch die generell steigende Kostenentwicklung im Baubereich seit 2019 berücksichtigen. Aufgrund der weiterhin nicht absehbaren Entwicklungen im Bausektor beinhaltet die Berechnung auf Empfehlung der Fachplaner zusätzlich einen „Risikoaufschlag" in Höhe von 25 Prozent.

Altlastensanierung

„Auf dem Gelände an der Stollenstraße wird jedoch keine Altlastensanierung durchgeführt“, betont Beigeordnete Linda Wagner. Der Boden sei zwar durch die ehemalige Nutzung als Zechenstandort kontaminiert, könne jedoch durch die Baumaßnahme selbst effektiv vor Direktkontakt gesichert werden. Denn auf dem ehemaligen Zechengelände sei mit erdeingreifende Maßnahmen zu rechnen, die sich im Wesentlichen aus der notwendigen Geländemodellierung sowie der schlechten Tragfähigkeit des Untergrundes ergeben würden. Zudem sei im Rahmen der Entwässerungsplanung deutlich geworden, dass eine umfangreiche Regenrückhaltung notwendig wird. „Das Grundstück ist jedoch aufgrund seiner Größe, Lage und der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Wertstoffhofes weiterhin optimal geeignet und wird zudem durch die Bodenmodellierung alle für die Errichtung notwendigen baulichen Kriterien erfüllen“, fasst die Beigeordnete zusammen.

Neuer Bedarfsplan

Mit hinein spielte in die Überlegungen schließlich zuletzt der gestiegene Platzbedarf der Feuerwehr durch den Brandschutzbedarfsplan 2019 der Stadt Gladbeck, der in der Sitzung des Rates im Juli 2019 einstimmig beschlossen wurde. Dieser Beschluss hat Auswirkungen auf die personelle Ausstattung, die Organisationsstruktur, das Fahrzeugkonzept (Fuhrpark) mit der technischen Ausstattung sowie die räumliche Ausstattung. „Resultierend aus dem Brandschutzbedarfsplan umfasst der Stellenplan für 2022 113 Planstellen, zuzüglich Brandmeisteranwärter/innen, Notfallsanitäter-Auszubildende, zeitlich befristete tariflich Beschäftigte im Rettungsdienst und Mitarbeitende im FSJ“, führt Linda Wagner aus. Der Brandschutzbedarfsplan von 2005 hingegen sah zuvor 71 Planstellen vor. Aus dem Brandschutzbedarfsplan geht mit hoher Priorität die Aufgabe hervor, ein Planungskonzept inklusive Machbarkeitsstudie für den Standort der Feuerwehr an der Wilhelmstraße durchzuführen. Die Studie wurde durch die Beschlussfassung des Brandschutzbedarfsplans beauftragt. Hierfür wurden auch Mittel in den Haushalt eingestellt. Bereits jetzt platzt die Feuerwache „aus allen Nähten“, weshalb provisorisch Container auf dem Gelände aufgestellt wurden, die zusätzliche Büroarbeitsplätze und Alarmruheräume sowie Platz für die Kleiderkammer bieten.

Synergieeffekte

Ob der Platz auf der Wilhelmstraße für die Ertüchtigung der Feuerwache sowie des ZBG am zentralen Standort ausreicht, wird nun im Rahmen der Machbarkeitsstudie untersucht. Hierbei sollen Synergieeffekte, die durch den Wegzug des Recyclinghofes zur Stollenstraße sowie des Ingenieuramtes zum Wehlingsweg entstehen, geprüft werden. Erste Resultate werden zum Ende des Jahres 2022 erwartet. Im Frühjahr 2023 sollen dann detailliertere Ergebnisse vorliegen.

„Die Politik wird dann über die Ergebnisse informiert und in den weiteren Entscheidungsprozess eingebunden. Erste verwaltungsinterne Gespräche zur Sucheund Bewertung von potentiellen Grundstücken haben jedoch ergeben, dass hier eine genaue Betrachtung wichtiger ist, als eine schnelle und ungenaue Einschätzung“, so Bürgermeisterin Weist abschließend.

Autor:

Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

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