Ziemlich einseitig!

Das dürfte auch wieder bei vielen Gladbecker Bürgern für Verdruss sorgen: Ab dem Jahr 2017 will die Bundesregierung die Bürger, die ihre jährliche Steuererklärung zu spät abgeben, mit einem „Verspätungszuschlag“ in Höhe von 50 Euro pro Monat belegen.

Ja, was wäre Deutschland ohne seine Bürokratie? Es ist doch herrlich, wie kreativ selbst die Finanzbehörde werden kann, wenn es darum geht, an das Geld der Bürger zu kommen.

Und wie sieht es aus mit einem „Verspätungszuschlag“, wenn das Finanzamt sechs geschlagene Monate benötigt, um die - termingerecht - abgegebene Steuererklärung zu bearbeiten und um die - erhoffte - Erstattung auf den Weg zu bringen? Dann ist von „technischen Problemen“ oder auch „Arbeitsüberlastung“ die Rede. Weshalb - natürlich - in dem Gesetzesentwurf von einem vom Finanzamt zu zahlenden „Verspätungszuschlag“ nichts zu lesen ist.

„Gleiches Recht für Alle!“ ist ein schöner Spruch. Die Realität sieht allerdings öfters ganz anders aus.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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