Aus für Halogenlampen: Das sind die Alternativen

Die Lichttechnik ist im Wandel. Was Verbraucher beachten müssen, beantwortet nun die Verbraucherzentrale. (Symbolbild)
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Viele Halogenlampen dürfen ab 1. September nicht mehr hergestellt werden, weil sie zu viel Energie verbrauchen. Doch für Ersatz ist gesorgt, wie die Verbraucherzentrale NRW betont.

„Für alle Halogenlampen, die jetzt vom Markt verschwinden, gibt es schon gute Alternativen mit stromsparender LED-Technik“, sagt Petra Kerstan, Energieberaterin in Bottrop. Sie hat zusammengestellt, welche Angaben beim Umstieg auf LED helfen:

  • Dimmbarkeit: Nicht alle LED-Modelle sind dimmbar, deshalb ist auf die entsprechende Angabe auf der Verpackung zu achten. Mit Hilfe von Listen der LED-Hersteller im Internet lässt sich vorab prüfen, ob ein vorhandener Dimmer mit einer bestimmten LED kompatibel ist.
  • Helligkeit: In der Einheit Lumen (lm) geben Hersteller an, wie hell eine Lampe leuchtet. Je höher der Wert ist, desto mehr Licht liefert das Modell. Zur Orientierung: 46-Watt-Halogenlampen in klassischer Glühbirnenform werden in der Regel mit 800-Lumen-LED ersetzt. 
  • Lichtfarbe: Die Lichtfarbe beeinflusst die Atmosphäre im Raum –und Weiß ist nicht gleich Weiß. So gibt es warmweißes Licht mit2.500 bis 3.300 Kelvin (K), das mit großem Rotanteil gemütlich wirkt. Kaltweißes Licht dagegen enthält viel Blaulicht und ähnelt deshalb dem Tageslicht. Diese eher anregend wirkenden Lampen habenmehr als 5.300 K. Dazwischen liegt das sogenannte Neutralweiß. 
  • Farbwiedergabe: Wie gut sich Farben erkennen lassen, zeigt derFarbwiedergabewert. Er wird mit den Abkürzungen CRI oder Rabenannt. Der Wert kann höchstens 100 betragen und sollte beimindestens 80 liegen. Besonderes Augenmerk auf dieFarbwiedergabe lohnt sich zum Beispiel an Schminkspiegeln, bei derKleiderauswahl oder über dem Esstisch. 
  • Lebensdauer und Schaltfestigkeit: Mit zwei Werten geben Hersteller an, welche Lebensdauer Kunden von einer LED erwarten können: mit der Zahl der möglichen Schaltzyklen und der Gesamtleuchtdauer. Die Werte bei den Schaltzyklen – auf der Verpackung oft mit einem Schalter symbolisiert – variieren zwischen 15.000 und 100.000. Eine hohe Zahle lohnt sich zum Beispiel im Bad oder im Treppenhaus, wo das Licht häufiger an- und ausgeht. Die angegebene Leuchtdauer liegt meist bei rund 25.000 Betriebsstunden. Manche Lampen erreichen laut Herstellern aber auch bis zu 100.000 Stunden. Die Stiftung Warentest prüft regelmäßig verschiedene Lampen und gibt Empfehlungen ab. 
  • Leuchten mit Netzteilen: Nicht verboten werden Halogenlampen, die nicht mit der Netzspannung von 230 Volt arbeiten,sondern mit 12 Volt. Auch hier kann sich der Umstieg auf LED zumEnergiesparen aber lohnen. Zu beachten ist allerdings, dass diezugehörigen Leuchten nur funktionieren, wenn die Lampen einebestimmte elektrische Leistung aufnehmen. Dieser Wert steht in Watt(W) oder Voltampere (VA) auf dem Netzteil, umgangssprachlich oftTrafo genannt. Weil LED viel weniger Watt haben als Halogenlampen,kann diese Grenze nach einem Umstieg unterschritten werden. DasLicht flackert dann oder geht gar nicht mehr an. In einem System mitmehreren Lampen können Halogenlampen und LED auch gleichzeitig eingesetzt werden, um den Grenzwert nicht zu unterschreiten. 

Mehr Informationen rund um die richtige Beleuchtung gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/6579 .

Individuelle Hinweise zum Energiesparen im Haushalt gibt es zum Beispiel im Basis-Check der Verbraucherzentrale NRW für zehn Euro – direkt vor Ort, bei den Verbrauchern zu Hause. Anmeldungen hierzu und zu weiteren Energieberatungsangeboten sind möglich
unter Bottrop, Verbraucherzentrale NRW, Horster Str. 6, 02041- 56716-01 und unter Tel. 0211 / 33 996 555.

(Mit Material der VBZ)

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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