Übergangsregeln beginnen am 20. April
Schrittweise Öffnung der Stadtverwaltung Gladbeck

Ab dem kommenden Montag, 20. April, möchte die Stadtverwaltung Gladbeck schrittweise zum Normalbetrieb zurückkehren. | Foto: Archiv Kariger/STADTSPIEGEL Gladbeck
  • Ab dem kommenden Montag, 20. April, möchte die Stadtverwaltung Gladbeck schrittweise zum Normalbetrieb zurückkehren.
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Bekanntlich hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern diverse Lockerungen in der Corona-Krise beschlossen. Zwar gelten nach wie vor die bisherigen Abstands- und Kontaktsperren, aber in anderen Bereichen wie im Einzelhandel und in Schulen wird es auch wieder Öffnungen geben. Und auch die Stadtverwaltung Gladbeck will ab der kommenden Woche, also ab dem 20. April, schrittweise zum Normalbetrieb zurückkehren.

Als ersten Schritt wird es möglich sein, ab Montag fertige Ausweise und Pässe im Bürgeramt abzuholen und Führungszeugnisse zu beantragen. Dies geht allerdings nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02043-992999 oder online auf www.gladbeck.de. Eine persönliche Terminvereinbarung im Bürgeramt ist aber weiterhin nicht möglich!

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. April. Wie es ab dem 4. Mai dann weitergeht, hängt von den für Ende April erwarteten weiteren Beschlüssen von Bund und Land ab.

Ebenfalls ab Montag, 20 April, wird die Stadtbücherei einen Abholservice für vorbestellte Bücher anbieten. Auch in anderen Bereichen wie der Ausländerbehörde soll es nach und nach wieder Termine geben. Welche Bereiche ab wann wieder zu erreichen sind, wird die Stadtverwaltung kurzfristig öffentlich mitteilen.

Darüber hinaus gilt, dass Bürger das Rathaus aber nur mit Terminen betreten können. Die Einlassbeschränkungen werden durch eine Zugangskontrolle geregelt.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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