Auch das Ordnungsamt Gladbeck muss geltendes Recht einhalten
Von wegen Untätigkeit!

Foto: Pixabay

Im öffentlichen Verkehrraum abgestellte Schrott-Autos, oft ohne Kennzeichen, sind ein Ärgernis. Sowohl für die Gladbecker Bürger, die beim Blick aus dem Fenster den Schrotthaufen sehen, als auch für die Ordnungsamt-Mitarbeiter, bei denen sich die Anwohner beschweren und Abhilfe fordern. Nicht selten werfen die Beschwerdeführer der Stadt ganz schnell Untätigkeit vor.

Ein Vorwurf, der zumeist jeder Grundlage entbehrt. Dies zeigt auch ein aktueller Fall aus Brauck. Von dort wurde ein abgestellter Pkw gemeldet und nach nur einer Woche beklagte sich der Bürger in der Redaktion darüber, dass der Wagen immer noch am Fahrbahnrand stehe.

Im Rathaus indes hat man sich um die Beschwerde vom Busfortshof sehr wohl gekümmert. Ordnungsamtsmitarbeiter waren vor Ort, haben den Schrott-Pkw mit dem berühmt-berüchtigten roten Aufkleber versehen. Bis zur Einleitung weiterer Schritte muss die Stadt jetzt aber die Wartefrist abwarten, damit der Wagenbesitzer sein Vehikel - wie gefordert - entfernen kann.

Denn diese Frist hat der Gesetzgeber vorgeschrieben und daran muss sich auch die Stadt Gladbeck halten...

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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