Verkehrswacht Gladbeck nimmt Anträge entgegen
Auszeichnung für bewährte Kraftfahrer

Auch im Jahr 2021 will die Verkehrswacht Gladbeck wieder  bewährte Kraftfahrer auszeichnen. | Foto: Archiv
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Auch in 2021 wird die "Verkehrswacht Gladbeck" im Rahmen ihrer Jahreshauptversammlung, die für Dienstag, 14. Dezember, terminiert ist , wieder bewährte Kraftfahrer, Berufskraftfahrer sowie Sraßenbahnführer auszeichnen.

Auszeichnungen sind möglich für 10, 20, 25, 30, 40 als ach 50 Jahre Fahrzeit als bewährter Kraftfahrer, beziehungsweise für 5, 10, 20 oder 30 Jahre Fahrzeit als bewährter Berufskraftfahrer/Straßenbahnführer.

Die Verleihung der Auszeichnung ist aber mit strengen Vorgaben verbunden. So setzt die Verleihung voraus, dass der Geehrte zum Zeitpunkt der Antragstellung wegen einer Verletzung der Straßenverkehrs-Vorschriften weder gerichtlich bestraft worden ist, auch nicht mit eine Bußgeld belegt wurde, dass zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt hat. Ferner darf der Antragsteller ach nicht wegen eines Verbrechens anderer Vorschrifen bestraft worden sein.

Die Verleihung setzt zudem voraus, dass der Antragsteller innerhalb des ür die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraumes weder die Fahrerlaubnis entzogen wurde, noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.

Auch ein laufendes Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder eine eines Ermittlungs-/Strafverahren wegen der Verletzung von Straßenverkehrs-Vorschriften schließt eine Auszeichnung aus.

Unberücksichtigt bleiben lediglich gerichtliche Strafen, Verhängungen von Bußen, Entziehungen von Fahrerlaubnissen sowie die Verhängungen von Fahrverboten, wenn die dazugehörigen Eintragungen in den Registern schon getilgt sind oder zu tilgen währen.

Auszeichnungs-Anträge von in Gladbeck wohnhaften Kraftfahrern sind noch bis zum 30. September 2021 bei Klaus Parma von der "Verkehrswacht Gladbeck" in 45968 Gladbeck, Ulmenstraße 17, möglich. Telefonisch erreichbar ist Klaus Parma unter 02043-35434.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wahrheitswidrige Angaben eine Auszeichnung ausschließen.

Für die Bearbeitung der Anträge ist bei Antragsstellung eine Gebühr von 15,30 Euro zu entrichten.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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