Stadt Gladbeck setzt auf mehr Bürger-Service: Ordnungsamt-Hotline ist ab dem 2. November erreichbar

Gladbeck. Eine deutliche Aufwertung erfährt jetzt der Bürger-Service der Stadt Gladbeck: Ab Freitag, 2. November, ist die "Hotline" des "Kommunalen Ordnungsdienstes" (KOD) freigeschaltet und kann von den Bürgern genutzt werden.

Erreichbar sind die diensthabenden KOD-Mitarbeiter unter Tel. 02043-992888. Unter diesem Anschluss können Anrufer auf akute Missstände als auch Ordnungswidrigkeiten hinweisen. Freigeschaltet ist die Hotline montags bis donnerstags von 7.30 bis 20 Uhr, freitags von 7.30 bis 22.30 Uhr sowie samstags von 16.30 bis 22.30 Uhr. Die genannten Zeiten gelten zunächst für die anstehenden Herbst- und Wintermonate. Ab dem April 2019 soll es einen Sommerdienstplan mit geänderten Zeiten geben. Eine rechtzeitige Information der Gladbecker wird seitens der Stadt zugesichert.

Aus dem Rathaus erfolgt zugleich der ausdrückliche Hinweise, wonach in Gefahrensituationen, die ein dringendes als auch unverzügliches Eingreifen erforderlich machen, auch weiterhin die Polizei unter der Notrufnummer 110 beziehungsweise die Feuerwehr unter 112 zu alarmieren sind.

Bei akuter Gefahr Polizei-/Feuerwehr-Notruf wählen

Denn der "Kommunale Ordnungsdienst" übernimmt keineswegs die klassischen Aufgaben der Polizei. So tragen die KOD-Mitarbeiter keine Waffen und dürfen auch nicht in den fließenden Straßenverkehr eingreifen.

Zu den KOD-Kernaufgaben gehören eine ständige Präsenz im Stadtgebiet zur Abschreckung potentieller Störer; die schnelle Bearbeitung von eingehenden Beschwerden über Lärm, Verschmutzung, Vandalismus, Falschparker sowie anderer Ordnungswidrigkeiten; Ordnungsdienste bei Stadtfesten; Überprüfungen von Sondernutzungen; die Schulwegsicherung; die Kontrolle nicht zugelassener/abgemeldeter Kraftfahrzeuge sowie Innenstadt- und Zivilstreifen.

Hinzu kommen aber noch spezielle Aufgabengebiete. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Überwachung des Landeshundegesetzes oder auch städtscher Verordnungen sowie die enge Zusammenarbeite mit der Polizei, zum Beispiel bei der Durchführungen gemeinsamer Streifengänge.

Grundsätzlich kann der KOD unter anderem Ermahnungen und Verwarnungen - mit oder auch ohne Verwarngeld - aussprechen. Die KOD-Mitarbeiter sind auch berechtigt, Platzverweise zu erteilen und auch zur weiteren Ermittlung von Sachverhalten Personalien feststellen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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