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Im Namen des Volkes – Bewährungsstrafe für Rauschgiftgeschäft mit Messerstichen – Haftbefehl aufgehoben

Heute verkündete Richterin Dr. Maiberg das Urteil der 14. Großen Jugendstrafkammer beim Landgericht in Essen. Ein 19jähriger aus Hattingen erhielt für einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

Die Kammer verhandelte an fünf Verhandlungstagen über den Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft auf versuchten Totschlag gegen den Angeklagten aus Hattingen, der bei einem Rauschgiftgeschäft Anfang Dezember 2018 zwei Jugendliche aus Essen im Ortsteil Hattingen-Welper mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte.

Am gestrigen vierten Verhandlungstag hatte Thomas Behr als Vertreter der Hattinger Jugendgerichtshilfe ein positives Bild vom Angeklagten geschildert, der noch nie in Erscheinung getreten sei. Seitdem dieser allerdings seit 2016 Betäubungsmittel konsumiere, sei sein Lebensweg von fehlender Motivation und Antriebslosigkeit geprägt gewesen. Aufgrund einer Reifeverzögerung plädierte er für die Anwendung des Jugendstrafrechtes.

Staatsanwältin Lakaw erkannte bei den vom Angeklagten vollzogenen Messerstichen keine Notwehrsituation. Am Ende der Beweisaufnahme sah sie keine versuchte Totschlagshandlung mehr, sondern eine doppelte gefährliche Körperverletzung, die geahndet werden müsse.

Unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten plädierte sie an die Strafkammer, gegen den Hattinger eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten zu verhängen. Strafen über zwei Jahren können nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das sah Strafverteidiger Rechtsanwalt Matthias Meier für seinen Mandanten anders. Aufgrund der Vorsätze der Geschädigten, seinen Mandanten bei einem Rauschgiftgeschäft abzuziehen und der gegen seinen Mandanten beim Rauschgiftgeschäft vorgenommenen Attacken sah er dessen Notwehrhandlung gerechtfertigt.

„Wenn ich angegriffen werde, dann verteidige ich mich“, sagte Rechtsanwalt Meier. Er beantragte, seinen Mandanten freizusprechen, ersatzweise gegen ihn eine Bewährungsstrafe zu verhängen, da die bisher abgesessene Untersuchungshaft einen nachhaltigen Eindruck beim Lebenswandel bei seinem Mandanten erzeugt habe.

Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung
Richterin Dr. Maiberg verkündete heute das Urteil der Großen Strafkammer. Der noch in Untersuchungshaft befindliche 19jährige aus Hattingen wurden wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gleichzeitig wurde der Haftbefehl aufgehoben.

Enge Bewährungsauflagen, regelmäßige Drogen-Tests und die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training sollen den Angeklagten dazu bringen, in ein geordnetes, straffreies Leben zurückzukehren. Richterin Dr. Maiberg würdigte in ihrer Urteilsbegründung das Geständnis des Hattingers und bewertete die Messerstiche als „Augenblicksversagen“.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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