5.600 Euro Geldstrafe und drei Monate Fahrverbot
Nötigung im Straßenverkehr bestraft

Archivbild Verkehr : Höffken

Ein 27-jähriger aus Hattingen hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt und musste sich heute vor dem Strafrichter in einer öffentlichen Hauptverhandlung wegen Nötigung im Straßenverkehr verantworten.

Nach dem heutigen Urteilsspruch wirkte der Angeklagte "erstaunt". Vielleicht hatte er sich eine mildere Strafe oder einen Freispruch vorgestellt. Denn für einen Freispruch hatte auch sein Rechtsanwalt plädiert. Aber es kam anders.

Mitte Januar, so die Anklageschrift, soll der Angeklagte aus Bochum Linden kommend Richtung Hattingen gefahren sein. Einen Autofahrer soll er dabei mit hoher Geschwindigkeit überholt haben. „Selbst mir entgegenkommende Autos mussten wegen des Überholmanövers des Angeklagten stark abbremsen“, sagte der Autofahrer, der später die Anzeige erstattete.

Beide Autofahrer standen dann aus Richtung Ruhrbrücke kommend an der Kreuzung Kreisstraße nebeneinander. Der geschockte Autofahrer wollte nach links in die Kreisstraße abbiegen, der Angeklagte wollte geradeaus fahren.

Nach dem Zeigen wechselseitiger Gesten durch die Fahrzeuginsassen incl. „Scheibenwischer-Merkmal“ soll dann der Angeklagte, der auf der Geradeausspur stand, urplötzlich nach links in die Kreisstraße abgebogen sein und dabei den links eingeordneten und entsprechend abbiegenden Autofahrer geschnitten haben. „Ich bin heilfroh, dass nicht mehr passiert ist“, sagte dessen Beifahrerin und ergänzte, es wäre dann zu einer Kollision auf meiner Beifahrerseite gekommen.

Diese Gefahr sah der Angeklagte nicht, denn nach seiner Einlassung wollte er den Autofahrer nur fragen, weswegen der sich so aufgeregt hatte. Das ihm vorgeworfene anschließende wiederholte Ausbremsen des Anzeigeerstatters auf der Kreisstraße bestritt er.

Die Anregung von Rechtsanwalt Klein, am Ende der Beweisaufnahme für seinen Mandanten eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage mit den Gerichtsparteien zu erörtern, wurde vom Vertreter der Staatsanwaltschaft mit den Worten „auf keinen Fall“, abgelehnt.

„Dem Angeklagten ging es nur um seine Interessen“, sagte der Staatsanwalt, sah neben der Nötigung auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben und beantragte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro, also 7.200 Euro Geldstrafe und eine Führerscheinsperre von 12 Monaten gegen den Angeklagten zu verhängen.

Strafverteidiger beantragte Freispruch
Rechtsanwalt Klein bezweifelte in seinem Plädoyer die vorgeworfene Nötigungshandlung und sah bei dem Vergehen seines Mandanten an der Kreuzung die Schwelle der Strafbarkeit nicht überschritten. Er vermochte keine konkrete Gefährdung erkennen und beantragte, seinen Mandanten freizusprechen.

Richter Kimmeskamp sah die Nötigung im Straßenverkehr bewiesen und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 80 Euro, also zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro und verhängte gegen den 27-Jährigen ein Fahrverbot von drei Monaten. Gegen das Urteil können noch innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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