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Respektloser Übergriff auf Busfahrerin bestraft

Übergriffe auf Busfahrerinnen und Busfahrer kommen leider immer wieder vor. Eine 50-jährige Hattingerin hatte wegen Körperverletzung einer Busfahrerin einen Strafbefehl über 500 Euro erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Nach einer langen Hauptverhandlung mit fünf Zeugen zog sie noch während der Hauptverhandlung jetzt ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Dieser ist damit rechtskräftig.

Die Zeugenaussagen waren recht unterschiedlich, entlasteten aber keinesfalls die Angeklagte, obwohl diese von ihrer Unschuld überzeugt war.

Da ihre Tochter Mitte Juni 2018 den Verzehr von Speisen im Bus nicht einstellen wollte, hatte die Busfahrerin diese am Busbahnhof in Hattingen aufgefordert, den Bus zu verlassen. Diese Forderung konnte dann erst durch einen Polizeieinsatz durchgesetzt werden.

Als die Tochter einige Tage später im Beisein ihrer Mutter wieder mit diesem Bus fahren wollte, soll sie die Busfahrerin beleidigt haben. Als die Busfahrerin die Mitnahme der Tochter verweigerte und diese aufforderte, den Bus zu verlassen, kam es nach verbalen Streitigkeiten zwischen Mutter, Tochter und Busfahrerin zu einem körperlichen Übergriff der Mutter auf die Busfahrerin, indem diese auf den Arm der Busfahrerin eingeschlagen und diese verletzt haben soll.

Die Schutzbehauptung der Mutter, die ja angeklagt war, die Busfahrerin habe ihre Tochter angefasst und sie wollte das verhindern, konnte von den Zeugen nicht bestätigt werden. „Ich fasse niemals einen Fahrgast an“, sagte die Busfahrerin und bestätigte, dass sie die Tochter der Angeklagten aufgefordert habe, den Bus zu verlassen.

„Die Angeklagte zeigte mir auch nach den Vorfällen mehrmals noch verdeckt den Mittelfinger, beleidigte mich auf´s Übelste, kann daher nicht gleichzeitig auch erwarten, dass ich sie mit dem Bus mitnehme“, ergänzte die Busfahrerin in ihrer Zeugenaussage.

Kurz vor Ende der Beweisaufnahme zog Rechtsanwalt Salewski dann nach vorheriger Beratung mit seiner Mandantin den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.

500 Euro Geldstrafe muss die 50-jährige Hattingerin jetzt wegen ihres Übergriffes auf die Busfahrerin zahlen. Etwaige Schmerzensgeldansprüche der Busfahrerin gegen die Angeklagte waren nicht Gegenstand dieser Hauptverhandlung.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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