Gerichtsreporter
Richter glaubte Angeklagtem kein Wort

Ein Familienvater aus Hattingen war angeklagt, in einer Hattinger Waschanlage einen Schilderpfosten beschädigt und sich danach entfernt zu haben. Weiterhin hat er an einer Tankstelle getankt, aber nicht bezahlt. Betrug und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nannte das die Staatsanwaltschaft.

Gleich elf Vorstrafen waren im Bundeszentralregister für den Angeklagten gespeichert. Der Dolmetscher hatte bei seiner Simultanübersetzung Mühe, gelassen zu bleiben. Immer wieder wurde seine Stimme lauter, wenn er auf den Angeklagten einwirkte, endlich die Fragen des Vorsitzenden Richters zu beantworten.

Die Zeugen widersprachen der Behauptung des Angeklagten, er habe, nachdem er Mitte April 2018 einen Schilderpfosten in der Waschanlage beschädigte, unmittelbar Kontakt mit den Mitarbeitern aufgenommen und seinen Willen bekundet, den Schaden zu erstatten. Der Geschäftsführer der Waschanlage erteilte nach einem heftigen Wortwechsel im Gericht dem Angeklagten direkt Hausverbot für die Waschanlage. „Hätte er am Tage nach dem Unfall mit mir gesprochen, hätte er auch auf arabisch mit mir kommunizieren können“, sagte der Geschäftsführer.

„Ich schwöre, die lügen alle hier“, sagte darauf der Angeklagte zu Richter Kimmeskamp.

Fünf Tage vor dem Schilderpfosten-Crash in der Waschanlage hatte der Angeklagte an einer benachbarten Tankstelle getankt. Da er aufgrund seiner gesperrten Bankkarte nicht bargeldlos bezahlen konnte, unterschrieb er in der Tankstelle eine entsprechende Verpflichtungserklärung, den Tankbetrag zeitnah zu entrichten. Gezahlt hat er den Tankbetrag bis heute nicht.

Seine Bewährungshelferin betonte, dass die Familie des Angeklagten seit Jahren durchgängig von Sozialhilfe lebt und dass der Angeklagte immer wieder Arbeitsstellen verloren habe. Da er nach seinen Angaben jetzt die Möglichkeit sehe, einen Minijob in eine Festanstellung zu ändern, plädierte sie auf eine Bewährungsstrafe.

Dem schloss sich „mit Bauchschmerzen“ die Vertreterin der Staatsanwaltschaft an. Sechs Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung lautete ihr Plädoyer.

Und genauso fiel auch das Urteil aus. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen, sich drei Jahre straffrei führen und den Weisungen seiner Bewährungshelferin nachkommen. Sonst muss er in´s Gefängnis.

„Ich glaube Ihnen kein Wort“, sagte Richter Kimmeskamp zu den ausschweifenden Einlassungen des Angeklagten in seiner Urteilsbegründung. Mit den Worten, „wenn Sie nochmal straffällig werden, sind sie dran, dann gibt´s Gefängnis“, schloss der Vorsitzende Richter diese Hauptverhandlung beim Amtsgericht.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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