Prozessbeginn
Versuchter Totschlag - Hattinger vor dem Schwurgericht angeklagt

Der angeklagte Hattinger (li.) mit seinem Rechtsanwalt Akyildiz
  • Der angeklagte Hattinger (li.) mit seinem Rechtsanwalt Akyildiz
  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Vor der Schwurgerichtskammer beim Landgericht Essen begann heute der Prozess gegen einen 66 Jahre alten Hattinger, dem versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen wird.

Es war kein ruhiger Allerheiligen Tag am 1.11.2018 in Hattingen.

Der Angeklagte hielt sich morgens gegen 06:30 Uhr Gitarre spielend auf einer Parkbank in der Nähe der Martin-Luther-Straße auf. Dort waren die späteren Geschädigten E. und S. , die aus der Hattinger Altstadt kamen, zu Fuß unterwegs. Als E. den Angeklagten ansprach und seine Musik gelobt haben soll, beschimpfte der Angeklagte ihn, schlug ihm mit der Hand ins Gesicht und ging weiter auf ihn zu. S. wollte E. helfen. Es kam zu einem Gerangel, bei dem der Angeklagte unvermittelt dem S. mit einem spitzen Gegenstand in den Bauch stach. Dabei wurde S. lebensgefährlich verletzt; er konnte durch eine Notoperation im Bergmannsheil Bochum gerettet werden. So lautet die Kurzfassung der Anklageschrift, die Staatsanwältin Erl verlas.

Die Mordkommission aus Hagen übernahm nach der Tat die Ermittlungen. Der wohnungslose Angeklagte war nach der Tat geflüchtet. Im Rahmen einer Polizei-Pressemitteilung wurde nach ihm mit einer Personenbeschreibung gefahndet. Noch am Nachmittag des Tattages konnte er an seinem Zelt an der Ruhr in Hattingen festgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits sein Aussehen verändert.

Der erste Verhandlungstag der II. Großen Strafkammer begann mit zwanzig minütiger Verspätung und war bereits nach weiteren 20 Minuten zu Ende. Der Angeklagte hat angekündigt, sich zur Sache über seinen Anwalt am zweiten Verhandlungstag äußern zu wollen. Drei Verhandlungstage hat die Schwurgerichtskammer angesetzt. Das Urteil wird am 17.5.2019 erwartet.

Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Erklärung Schwurgericht :
Ein Schwurgericht ist in Deutschland ein erstinstanzlicher Spruchkörper des Landgerichts, dessen Zuständigkeit für die vollendeten und versuchten Delikte des Mordes, des Totschlags und die sonst mit dem Tode erfolgsqualifizierten Vorsatzdelikte (Tötungsdelikte) gegeben ist.

Das Schwurgericht ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Es handelt sich um eine große Strafkammer mit Sonderzuständigkeit.
Gegen Urteile des Schwurgerichts ist die Revision zum Bundesgerichtshof gegeben (Quelle : Wikipedia).

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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