Streit wegen Hunde-Pipi

Der Hund des Angeklagten soll beim Gassigehen den Streit, zunächst verbal, dann tätlich, ausgelöst haben.
Am Friedhof an der Hackstückstraße soll es direkt an der Verkehrsstraße zu dem Vorfall gekommen sein. Der Angeklagte will dort mit seinem Hund gewesen sein. Dabei sei er von dem Opfer angegangen worden, er solle seinen Hund gefälligst nicht überall urinieren lassen. Der verbale Streit soll dann zur körperlichen Auseinandersetzung geführt haben, in dem der Angeklagte das Opfer geschubst haben soll, so dass dieser auf die Fahrbahn fiel und ein Pkw-Fahrer nur noch knapp bremsen und ausweichen konnte.
Schon gleich zu Beginn versuchte Rechtsanwalt Christian Ruthenbeck die Glaubwürdigkeit des Opfers infrage zu stellen, in dem er auf außerhalb des Verfahrens bestehende Probleme verwies.
Auch die Aussagen des Pkw-Fahrer vor Gericht stimmen nicht mit den Angaben im Polizeibericht überein. So will der Pkw-Fahrer damals noch die körperliche Attacke gesehen haben, in der Hauptverhandlung ist davon keine Rede mehr.
Hier erklärt er, nur gesehen zu haben, wie der junge Mann zu Boden ging. Ob durch eine körperliche Attacke oder vielleicht aus eigenem Antrieb bleibt offen.
Das Opfer bleibt bei seiner Darstellung, der Hund sei Schuld an der Auseinandersetzung gewesen. Der habe auf seinem Privatgrund uriniert und das gehe nicht. Weitere Zeugen für die Auseinandersetzung gibt es nicht. Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp stellt das Verfahren auf Kosten der Landeskasse ein.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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