Mutter mit Kleinkind auf der Anklagebank – Wiederholungstäterin erhält Freiheitsstrafe

Eine 29 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen wurden wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Während die Staatsanwaltschaft für eine Geldstrafe plädierte, verhängte Richter Kimmeskamp für die Hattingerin eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten und setzte diese zur Bewährung aus.

Die Angeklagte ist alleinerziehende Mutter von mehreren Kindern und war in der Vergangenheit schon einige Male mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, somit vorbestraft. Für wiederholte Betrugstaten hatten sie in der Vergangenheit im Laufe der Jahre immer höhere Geldstrafen erhalten.

Wenige Tage nach ihrer letzten Verurteilung wegen Betruges hatte sie im Oktober 2017 einer Freundin einen Gefallen getan und eine Kaffeemaschine bei ebay zum Verkauf angeboten, dafür 35 Euro erhalten, die Kaffeemaschine aber nicht geliefert.

Dafür saß sie jetzt auf der Anklagebank und erzählte ihre Version dieser Geschichte. Private Stressfaktoren bei ihrer Freundin und bei ihr sollen ausschlaggebend gewesen sein, dass der ebay-Verkauf von ihr nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurde, sie das Geld aber kassiert hatte. Der geschädigte Käufer hatte dann letztlich Strafanzeige gestellt.

Dem Plädoyer der Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf Verhängung einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen a 10 Euro, also 1.200 Euro, war der Richter nicht gefolgt. „Sie haben mehrere Kinder und leben von Hartz 4, daher habe ich keine Geldstrafe sondern eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ohne weitere Sanktionen verhängt", erläuterte der Richter der erleichtert wirkenden Hattingerin und ergänzte, "nach mehreren Betrugstaten reicht im übrigen auch eine Geldstrafe nicht mehr aus".

Mehrere Male fragte die Angeklagte dann nach der Urteilsverkündung, ob sie denn jetzt in´s Gefängnis müsse. Während ihr Kleinkind mit großen Augen und Schnuller im Mund die Umgebung beobachtete, erklärte Richter Johannes Kimmeskamp die von ihm verhängte Strafe.

Drei Jahre lang muss sich die Hattingerin jetzt straffrei führen, sonst muss sie in´s Gefängnis. Mit den Worten „ Kümmern sie sich um ihre Kinder und machen sie nicht mehr so einen Mist“, beendet Richter Kimmeskamp die Hauptverhandlung über einen Betrug mit geringfügigem Schaden. Die Kosten der Hauptverhandlung muss die Hattingerin aber bezahlen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.