Prügelei verursacht Stress

Das Altstadtfest 2010 hat für den jungen Angeklagten vor dem Hattinger Amtsgericht ein empfindliches Nachspiel. Überhaupt zeigt dieses Beispiel wieder einmal, wie schnell Jugendliche in eine Sache verwickelt werden, die vor Gericht landet und ein monatelanges Nachspiel mit sich bringt.
In diesem Fall hatte der damals 17jährige sich in eine Schlägerei verwickeln lassen. Er war mit einem Kumpel unterwegs und begegnete dabei einem jungen Mann und dessen Freundin. Die Freundin kannte er aus Kindergartentagen. Der angeblich nur freundliche Gruß löste offensichtlich etwas anderes aus. Jedenfalls standen sich die beiden Männer in Kürze der zeit wutschnaubend gegenüber. Wer nach einem verbalen Streit den ersten Schlag gemacht ist, wurde in der Hauptverhandlung unterschiedlich dargestellt.
Der Angeklagte, ein Gymnasiast der 12. Klasse, erklärte, er habe sich nur gewehrt und der Erstschlag sei vom späteren Opfer gekommen. Dieses erlitt einen Nasenbeinbruch und Prellungen und will auch nicht angefangen haben.
Beide Männer haben per Telefon noch Kumpels angerufen. Der Angeklagte rief seinen Bruder an, der andere einen Freund. Ob sie zur Unterstützung gerufen wurden oder zur Schlichtung, die Frage bleibt offen.
Passanten riefen die Polizei und das Opfer zeigte den Angeklagten später an. Für den heute 19jährigen hat die Tat schon ein langes Nachspiel. Er trägt die Kosten des Rechtsanwaltes, muss einen Teil der Geldstrafe für seinen Bruder abbezahlen und kann dies nur durch Wochenendjobs finanzieren.
Außerdem gab es schon einen Zivilprozeß. Seine Mutter, die ihm in der Hauptverhandlung als Beistand zugeordnet wurde, erklärt, sie halte sich aus der finanziellen Belastung ihres Sohnes heraus. Das habe dieser allein zu verantworten.
Im Strafprozeß vor dem Jugendschöffengericht jedenfalls wird das Verfahren gegen den jungen Mann vorläufig gegen die Auflage von 30 Arbeitsstunden eingestellt.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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