Randale bei über drei Promille Alkohol im Blut

Große Alkoholprobleme führen den 33jährigen Hattinger immer wieder auf die Anklagebank. Auch jetzt wieder. Er muss sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten. Zur Tatzeit hatte er über drei Promille Alkohol im Blut.

Der gelernte Musikpädagoge für Klavier und Keyboard lebt zuhause bei seiner Mutter. Sie war es auch, die die Polizei rief, nachdem ihr Sohn im Dachgeschoss des Einfamilienhauses randalierte.
Die Beamten rückten aus und versuchten, den jungen Mann zu beruhigen. Sein Verhalten stellte sich schon beim Eintreffen der Polizei als sehr aggressiv heraus. Beruhigen ließ sich der Mann jedenfalls nicht.
So beschlossen die Beamten, ihn mitzunehmen auf das Polizeirevier und ihn in einer Ausnüchterungszelle die Nacht verbringen zu lassen.
Der Mann leistete erheblichen Widerstand. Er versuchte, einen Beamten die Treppe herunter zu stoßen, er trat um sich und versuchte zu beißen. Auf der Wache angekommen, setzte sich das Verhalten gleichermaßen fort.
Der zuständige Beamte, der als Zeuge bei der Schöffenverhandlung gehört wurde, sagte aus, es sei recht schwierig gewesen, den Mann die paar Meter vom Haupteingang in die Zelle zu schaffen. Dort wurde dieser schließlich an Armen und Beinen fixiert und er schlief seinen Rausch aus. „Am nächsten Morgen hatten wir es mit einem völlig anderen Mann zu tun. Er war absolut friedlich.“
Die Tatsache, dass er am Abend zuvor noch laufen und sprechen konnte und das bei einem Promillegehalt von über drei Prozent, lässt den Schluss zu, dass der Angeklagte ein erhebliches Alkoholproblem hat und dies seit längerer Zeit. Er gibt das in der Hauptverhandlung auch zu.
Einen besonderen Anlass, warum er mit dem Trinken begonnen hat, gibt es in seinem Leben nicht. Wenn er seine depressiven Phasen habe, dann trinke er, lässt der Angeklagte den Richter wissen.
Aktenkundig wird er jedenfalls bereits 2006. Es geht um Trunkenheit am Steuer. Weitere Delikte kommen dazu. Sachbeschädigung und Diebstahl, auch von Alkohol. Alles immer wieder im betrunkenen Zustand begangene Taten.
Der Alkohol war auch dafür mitverantwortlich, dass er beruflich kein Bein auf die Erde bekommt. Nur als freier Mitarbeiter in einer privaten Musikschule arbeitet er wenige Stunden in der Woche.
Eine Festanstellung scheiterte aufgrund des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Während im polizeilichen Führungszeugnis erst Geldstrafen ab 91 Tagessätzen aufgelistet werden, gibt es im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis eine Auflistung aller Strafen.
Geldstrafen hat er jedenfalls schon einige bekommen und Auflagen wie Arbeitsstunden auch. Die sind nur teilweise erfüllt, denn ein Beinbruch verhinderte die weitere Ableistung. Allerdings: Die Einrichtungen zur Ableistung verweisen auch auf Unpünktlichkeit und Nichterscheinen sowie auf den Missbrauch von Alkohol.
Für die Bewährungshelferin, den Staatsanwalt, den Verteidiger und schließlich auch den Vorsitzenden Richter und die Schöffen ist eines klar: Soll es für den 33jährigen noch eine Chance geben, dann nur mit einer stationären Therapie. Dieser stimmt er zu, so dass er eine vergleichsweise milde Strafe von drei Monaten zur Bewährung bekommt mit der Auflage, sich der stationären Therapie zu unterziehen.
Jetzt wird es etwa sechs bis acht Wochen dauern, bis ein Therapieplatz zur Verfügung steht. Die Therapie selbst dauert rund vier Monate.
Wie die Bewährungshelferin am Rande der Verhandlung ausführt, waren die Therapien zu früheren Zeiten bedeutend länger, wurden aus Kostengründen aber deutlich in der Zeit reduziert: „Vor allem für Langzeitsüchtige ein Problem im Hinblick auf die Rückfallquote.“#
Danach, so hofft der Mann, geht es mit seinem Leben aufwärts und sein Wunsch, als Musiklehrer zu arbeiten, kann sich endlich erfüllen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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