Restaurantmitarbeiter freigesprochen

Ein 27jähriger Restaurantmitarbeiter wurde jetzt am Amtsgericht freigesprochen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass er versucht hat, in einem Hattinger Restaurant einen Diebstahl zu begehen.

Der Angeklagte schilderte aus seiner Sicht, wie sich das angebliche Tatgeschehen abgespielt hatte. Der Sohn seiner Partnerin war Anfang Juni 2018 an einem Magen-Darm-Virus erkrankt, der auf seine Partnerin und ihn übergegriffen hatte. Sein Hausarzt hatte ihn deswegen donnerstags für drei Tage arbeitsunfähig geschrieben. „In einem Restaurant darf man nämlich mit so einer Erkrankung nicht arbeiten“ sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Mit seinem Hattinger Arbeitgeber kam er telefonisch überein, die ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit am Montag der folgenden Woche vorzulegen.

Erkrankten Mitarbeiter fristlos gekündigt
Freitags soll dann aber der Restaurantinhaber den Angeklagten telefonisch aufgefordert haben, samstags arbeiten zu kommen, da Personalmangel herrsche. Als der Angeklagte mit Hinweis auf seine Erkrankung dieses Ansinnen ablehnte, erhielt er schon wenige Stunden später zuhause seine fristlose Kündigung durch einen Boten zugestellt.

Da dem Angeklagten noch einige private Unterlagen von seinem Arbeitsplatz fehlten, fuhr er zwei Wochen später zu seiner Hattinger Arbeitsstelle, nachdem er den Restaurantinhaber telefonisch nicht erreicht hatte. Beim Betreten des Restaurants traf er auf einen Kollegen, der seinerseits dann aber eintreffende Gäste zu ihren Plätzen begleiten musste.

In dieser kurzen Zeit ging der Angeklagte hinter die Theke und will aus der Schublade, in der die Geldbörsen aufbewahrt werden, in einer Geldbörse nach dem Schlüssel seines Spindes gesucht haben, den er dort immer aufbewahrt haben will. Das sah eine Mitarbeiterin durch die Kameraüberwachung und alarmierte einen weiteren Mitarbeiter, der dann unverzüglich zu dem Angeklagten lief und ihn ansprach. „Er hat sich tierisch erschrocken als ich plötzlich vor ihm stand und ihn ansprach, was er da suche“, sagte der frühere Kollege des Angeklagten als Zeuge vor Gericht aus.

Restaurantinhaber erstattete Strafanzeige
Der Restaurantinhaber erteilte dem Angeklagten dann Hausverbot und erstattete Strafanzeige. Nachweislich fehlte kein Bargeld in den Geldbörsen. Die vom Angeklagten vermissten Unterlagen erhielt er dann später per Post zugesandt.

Während Staatsanwalt Brill die Anklagevorwürfe des versuchten Diebstahls als erwiesen ansah, war Rechtsanwalt Luciano gegenteiliger Ansicht, zumal sein Mandant wie jeder andere Mitarbeiter in dem Restaurant von der Videoüberwachungsanlage Kenntnis hat.

Richter Kimmeskamp schloss sich dieser Meinung an und sprach den Angeklagten, der in einem auswärtigen Lokal bereits wieder eine feste Anstellung als Restaurantleiter hat, auf Kosten der Landeskasse frei. Diese trägt auch die Auslagen des Angeklagten. Der Richter sah nach der Beweisaufnahme weder Vorsatz noch Tatentschluss, einen Diebstahl begehen zu wollen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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