Staatsanwaltschaft bleibt hart: Asylbewerber verurteilt

Ein 34 Jahre alter Asylbewerber aus dem Libanon hatte sich vor dem Amtsgericht wegen illegalem Aufenthalt zu verantworten. Er hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einspruch eingelegt. Am Ende der öffentlichen Hauptverhandlung wurde er verurteilt.

Der Angeklagte verstand die Welt nicht mehr und war ratlos, als Richterin Stolle ihm erklärte, dass er versäumt hatte, rechtzeitig gegen den erlassenen Strafbefehl insgesamt wirksame Rechtsmittel einzulegen. Sein schriftlicher Widerspruch gegen den Strafbefehl richtete sich nur gegen die Höhe des Tagessatzes, war also als beschränkter Einspruch zu bewerten, wie man dieses in der Gerichtssprache bezeichnet.

Auch die Aussage des Angeklagten zu dem Gerichts-Dolmetscher, er würde sich jetzt einen Anwalt nehmen, half ihm in der öffentlichen Hauptverhandlung nicht weiter. „Ich will, dass meine Akte sauber bleibt, weil ich hier eine Familie gründen will“, sagte der aus dem Libanon Geflüchtete, als er fürchtete, wegen illegaler Einreise verurteilt zu werden.

Nach islamischem Recht geheiratet – Partnerin erwartet ein Baby
Er erklärte, dass er inzwischen hier nach islamischem Recht geheiratet habe und dass seine Partnerin, die ihn in das Gericht begleitet hatte, schwanger sei.

Die von Richterin Stolle angedachte Möglichkeit, dass Verfahren wegen illegaler Einreise gegen eine Einmalzahlung an eine karitative Einrichtung einzustellen, lehnte die Staatsanwaltschaft kategorisch ab.

Selbst als der Angeklagte einräumte, ohne Pass, der ihm gestohlen worden sein soll, nach Deutschland eingereist zu sein, ließ sich die Staatsanwaltschaft nicht umstimmen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Am Ende der Beweisaufnahme sprach Richterin Stolle dann nach dem Plädoyer der Vertreterin der Staatsanwaltschaft das Urteil. Wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und wegen illegaler Einreise wurde der Asylbewerber zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen einkommensabhängig zu je 10 Euro, also insgesamt zu 1.000 Euro verurteilt.

„Ich weiß nicht, wie ich das bezahlen soll“, übersetzte der Dolmetscher für den Angeklagten und ergänzte dessen Aussage aus dem Arabischen, er habe durch die islamische Hochzeit „Schulden ohne Ende“.

Gegen diesen Richterspruch kann der Verurteilte noch innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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