Stalking bestraft – 12 Monate Haft

Das Schöffengericht in Hattingen verurteilte jetzt einen 38 Jahre alten Hattinger wegen Nachstellung einer Sprockhövelerin und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Jedwede Kontaktaufnahme zu der Frau wurde ihm untersagt.

Über 30 Minuten brauchte allein Staatsanwältin Urbanek, um die 85 Punkte der Anklage vorzulesen. Von Juli 2016 bis Januar 2017 hatte der bereits vorbestrafte Hattinger, der in Begleitung seines gesetzlichen Betreuers und seines Anwaltes vor Gericht erschien, einer Frau in Sprockhövel nachgestellt. Er ignorierte dabei auch den Beschluss des hiesigen Amtsgerichts von Juli 2016, nachdem er sich schon damals der Sprockhövelerin nicht nähern durfte.

Die Sprockhövelerin kannte den Angeklagten aus dem Freundeskreis ihres früheren Mannes. Nach der Trennung von ihrem Mann hatte ihr der Hattinger beim Aufbau einer Küche in ihrer neuen Wohnung geholfen. Nach diesem Freundschaftsdienst erhoffte sich wohl der Hattinger eine Beziehung mit der Sprockhövelerin.

Als diese allerdings bemerkte, dass der Angeklagte, wie ihr früherer Mann, immer mehr Alkohol trank, beendete sie den Umgang mit ihm.

Polizeischutz im Kindergarten
Danach kam es durch den Angeklagten zu zahlreichen Nachstellungen, unter denen die Sprockhövelerin noch heute leidet. Neben unzähligen unerwünschten Kontaktaufnahmen per Whatsapp wurden der Sprockhövelerin die Autoreifen zerstochen, die Autokennzeichen abgeschraubt, die Autoschlösser verklebt, die Haustür eingesprüht und auch gedroht, das Kind der Sprockhövelerin in die Nachstellung mit einzubeziehen. „Das ging so weit, dass die Polizei den Kindergarten meines Kindes überwachte“, sagte die Angeklagte vor dem Schöffengericht . Auch der Grabstein eines ihrer nahen Verwandten war vorübergehend vom Friedhof entwendet worden.

Strafrahmenfestlegung nach Rechtsgespräch
Die Hauptverhandlung des Gerichtes wurde mehrmals zu Beratungen unterbrochen. Es gab Beratungen zwischen Strafverteidiger und Angeklagtem und ein Rechtsgespräch zwischen Schöffengericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger. In diesem Rechtsgespräch „verständigte“ man sich dann auf einen „Strafrahmen“ von neun bis 12 Monaten Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt.

Danach gab der Verteidiger des Angeklagten in einer Verteidigererklärung im Namen seines Mandanten zahlreiche Unterpunkte der Anklagevorwürfe zu.

Gutachterin erkennt Alkoholabhängigkeit
Nachdem eine Gutachterin dem Hattinger im Tatzeitraum Alkoholmissbrauch und –abhängigkeit bescheinigte, plädierte Staatsanwältin Urbanek in ihrem Plädoyer für die Taten eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten zu verhängen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Rechtsanwalt Wienke beantragte danach für seinen Mandanten eine milde Strafe und erwähnte, dass sich sein Mandant im Tatzeitraum wohl im Zustand starker Realitätsverkennung befunden haben muss.

Nach dreistündiger Hauptverhandlung verhängte dann das Schöffengericht für die Taten gegen den Hattinger eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten und setzte die Bewährungszeit auf 3 Jahre fest. Sollte sich der Angeklagte in dieser Zeit nicht straffrei führen und gegen das Näherungs- und Kontaktverbot zur Sprockhövelerin verstoßen, droht ihm 1 Jahr Gefängnis.

Erklärung Stalking :
Mittlerweile versteht man unter „Stalking“ das beharrliche Verfolgen, penetrantes Belästigen und Nachstellen einer Person gegen deren Willen, so dass sie in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Der Täter oder die Täterin stellt dem Opfer nach, beobachtet und terrorisiert es. Hintergrund ist oftmals eine gescheiterte Beziehung, deren Aufrechterhaltung auf diese Weise erstrebt werden soll oder der Versuch einer Kontakt- oder Beziehungsaufnahme.
Nach der Kriminalstatistik des BKA gab es im Jahre 2015 19.704 polizeilich erfasste Fälle von Stalking. Die Dunkelziffer in Deutschland wird auf 600.000 bis 800.00 Betroffene geschätzt. Mehr als achtzig Prozent der Stalking Opfer sind Frauen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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