Angeklagter bestreitet sexuelle Handlungen vor Kindern in der Neujahrsnacht

12 geladene Zeugen erschienen vor Gericht, als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dem 47 Jahre alten Angeklagten aus Sprockhövel in der verlesenen Anklageschrift vorwarf, in der Neujahrsnacht 2015 sexuelle Handlungen vor Kindern in Sprockhövel begangen zu haben.

Die Anhörung der Zeugen ergab, dass in der Silvesternacht Böller und Raketen auf die jeweilige Gegenseite der verfeindeten Eigentümer gelangt waren. In diesem Zusammenhang kam es dann zu einer Schlägerei zwischen dem Angeklagten und einem Nachbarn mit mehreren Beteiligten, die bereits Gegenstand in einem früheren Strafverfahren war.

Der Familienvater stand nun vor dem Amtsgericht mit der Anklage, in dieser Neujahrsnacht sexuelle Handlungen vor Kindern begangen zu haben, als er hinter einem blauen Auto hervorgetreten sein soll. Die eine Familie schilderte, er habe dabei die Hose heruntergelassen und vor den Kindern entsprechende Hüft- und Handbewegungen gemacht.

Dieses bestritt der Angeklagte vor dem Vorsitzenden Richter und erläuterte dem Gericht seine Version des Geschehens. Danach bestehen seit Jahren Nachbarstreitigkeiten, die immer wieder zu unterschiedlichen Strafanzeigen geführt hatten. Er habe zwar in der Silvesternacht Alkohol getrunken, habe aber keine exhibitionistischen Neigungen. Im Übrigen habe das angegebene blaue Auto in der Neujahrsnacht nicht vor dem Haus gestanden. Diese Behauptung bestätigte vor Gericht der Halter des „blauen Fahrzeuges“, der mit dem Angeklagten befreundet ist.

„Aufgrund der andauernden Streitigkeiten mit der Nachbarfamilie bin ich ein nervliches Wrack“ so der Sprockhöveler Hausmann vor Gericht. Das war bei der Hauptverhandlung nicht festzustellen, nachdem sich der Angeklagte wegen seines andauernden Lachen und Grinsens bei den Zeugenaussagen eine Rüge von der Staatsanwältin und vom Vorsitzenden Richter einfing.

„Ich habe in der Nacht einen nackten Hintern gesehen, kann diesen jedoch einer bestimmten Person nicht zuordnen“, sagte eine weitere Zeugin der Neujahrsnacht aus, die auch Provokationen von beiden Familien schilderte.

Dass die betroffene Familie erst Mitte Februar und nicht unmittelbar in der Neujahrsnacht bei der wegen der Schlägerei anwesenden Polizeistreife eine entsprechende Anzeige erstattete, begündete diese mit den Auswirkungen der Schlägerei, die damals aufgrund der Verletzungen im Vordergrund standen.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass es einen Vorfall gegeben haben muss.
Nach kurzer Unterbrechung der Hauptverhandlung mit Beratung wurde der Anklagevorwurf in sexuelle Beleidigung geändert und mit Zustimmung der Parteien das Verfahren gegen den Sprockhöveler gegen Zahlung von 390 Euro an die Alzheimer-Gesellschaft Hattingen vorläufig eingestellt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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