Gericht urteilt über Diebstahl und Drogen

Wegen verschiedener Straftaten hatte sich jetzt ein junger Mann vor dem Amtsgericht zu verantworten, der vor hat, sein bisheriges Leben zu ändern.

Der 25 Jahre alte Angeklagte stammt ursprünglich aus Rostock und wurde im Kindesalter von seiner alkohol- und drogensüchtigen leiblichen Mutter zu Pflegeeltern nach Hattingen gebracht. Als Folge schulischer Probleme musste er in Rostock schon einzeln beschult werden.

Später wurde er drogenabhängig und beging zahlreiche Straftaten, in deren Folge er mehrere Jahre im Jugendgefängnis verbrachte. Wegen weiterer Straftaten wurde er zuletzt im April 2016 in Hattingen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Drogenabhängigkeit ist fatal

Erschreckend war für die Zuhörer im Amtsgericht, welche gravierenden Folgen eine Drogenabhängigkeit für einen Menschen mit sich bringt und welche Beschaffungskriminalität entsteht, um den Drogenbedarf zu finanzieren.

"Ich erkläre für meinen Mandanten, dass alle 10 Anklagepunkte aus diesem Jahr zugegeben werden", sagte Rechtsanwältin Möller zu Beginn der Hauptverhandlung. Daraufhin wurden die zum Prozess geladenen 7 Zeugen entlassen.

Mehrmals war der Angeklagte in Hattingen bei Personenkontrollen mit Heroin „erwischt“ worden. In der Südstadt hatte er später aus einer offen stehenden Garage Getränkekisten gestohlen um das Leergut zu Geld zu machen. 7 gestohlene Feuerzeuggasflaschen aus einem Geschäft auf der Heggerstraße nutzte er als Ersatzdroge. In einem Kaufhaus auf der Großen Weilstraße stahl er 13 Gläser Instant Kaffee und zahlreiche Tabakwaren aus dem Kassenbereich. Beim Diebstahl von 4 Flaschen Whisky wurde er in einem Geschäft in Blankenstein erwischt. Für eine im Baumarkt gestohlene Bohrmaschine wurde er als Hehler tätig. Noch im August stahl er Getränke aus einem Geschäft auf der Blankensteiner Straße.

„Ich konnte meinen Drogenkonsum seit Mitte des Jahres selber reduzieren, benötige zurzeit nur noch 0,2 Gramm Heroin täglich und konsumiere keine Amphetamine mehr“, sagte der Hattinger zu Richter Kimmeskamp und ergänzte, „Das Geld dafür geben mir jetzt meine Pflegeeltern, damit ich keine Straftaten mehr begehe“.

Geschlossener Entzug

Nach dem Plädoyer von Staatsanwalt Vroomen appellierte Rechtsanwältin Möller an das Gericht, ihrem Mandanten im Falle einer Freiheitsstrafe die Möglichkeit zu geben, diese im geschlossenen Entzug zu verbringen.

„Meinem Mandanten ist klar, dass nur eine Therapie oder das Gefängnis in Frage kommen“, sagte sie abschließend und stellte die Höhe der Strafe in das Ermessen des Gerichtes.

Richter Kimmeskamp sprach dann das Urteil: 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für einen Teil der Taten, für einen weiteren Teil der Anklagepunkte ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die durch eine geschlossene Therapie verbüßt werden kann. Der Hattinger nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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