Soziokulturelles Existenzminimum
Digitale Ausstattung als Leistung der Grundsicherung

Computer oder Tablet und Internetanschluss müssen inzwischen als Teil des soziokulturellen Existenzminimums verstanden werden. | Foto: Symbolbild pixabay
  • Computer oder Tablet und Internetanschluss müssen inzwischen als Teil des soziokulturellen Existenzminimums verstanden werden.
  • Foto: Symbolbild pixabay
  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Digitale Teilhabe als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums – Arbeitsloseneinrichtungen fordern digitale Ausstattung als einmalige Leistung in der Grundsicherung

Die Digitalisierung hat das gesellschaftliche Leben zutiefst verändert. Gerade in der Pandemie bekommen Digitalisierungsprozesse noch einmal eine besondere Bedeutung. Wer Zugang zum digitalen Netz hat, für den eröffnen sich auch in der Covid-Krise unzählige Möglichkeiten der Kommunikation und der Lebensbewältigung, angefangen bei Chat-Gruppen über Online-Shopping, Lieferservices bis hin zum Fitnesstraining und nicht zuletzt der Beschaffung eines Impftermins. Für diejenigen, die nicht über diese Möglichkeiten verfügen, stellt sich der gesellschaftliche Ausschluss noch gravierender dar.

Internet und Hardware sind Voraussetzung für Zugang
Computer oder Tablet und Internetanschluss müssen inzwischen als Teil des soziokulturellen Existenzminimums verstanden werden. Digitale Hardware und Internet sind eine Voraussetzung für den Zugang zu Informationen und Beratung, für Bildungs- und Berufschancen, für soziale und kulturelle Teilhabe und für politische Partizipation sowie für gesellschaftliches Engagement. Gerade Menschen, die von Armut betroffenen sind, verfügen nur in seltenen Fällen über eine entsprechende technische Ausstattung.

Ein kleiner Schritt in Richtung digitale Teilhabe ist, dass die Jobcenter seit Februar diesen Jahres angehalten sind, für das Homeschooling notwendige Laptops für sozial benachteiligte Schüler unter bestimmten Voraussetzungen zu finanzieren. Das löst das Problem des Ausschlusses armer Bevölkerungsteile vom digitalen Raum aber nicht in seiner Breite. Für den “Kauf und die Reparatur von Festnetz- und Mobiltelefonen sowie anderer Kommunikationsgeräte” sind aktuell lediglich 2,96 Euro im Regelsatz enthalten.

Ausstattung als einmalige Leistung
Die beiden Arbeitsloseneinrichtungen der Stadt, Arbeitslosenzentrum Herne e.V. und Zeppelin-Zentrum, schließen sich deshalb der Forderung der Paritätischen an, die notwendige digitale Ausstattung als einmalige Leistung in die Grundsicherung einzuführen. Die Regelsätze sind auf ein bedarfsgerechtes, armutsfestes Niveau anzuheben, das auch laufende Verbrauchsausgaben zur Sicherstellung digitaler Teilhabe angemessen berücksichtigt.

Autor:

Lokalkompass Herne aus Herne

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

10 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.