Coronavirus in Hemer, Iserlohn und dem Märkischen Kreis
Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens

Solche Bilder einer belebten Fußgängerzone wird es eine Zeitlang nicht mehr geben. Foto: Archiv Märkischer Kreis
  • Solche Bilder einer belebten Fußgängerzone wird es eine Zeitlang nicht mehr geben. Foto: Archiv Märkischer Kreis
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Die Landesregierung hat in dieser Woche noch einmal ihre Maßnahmen verschärft, um soziale Kontakte in der Öffentlichkeit weiter zu reduzieren. Dadurch soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.

Märkischer Kreis: Einschränkungen des öffentlichen Lebens

Laut einer Mitteilung der Landesregierung wurde gestern unter anderem beschlossen, weitere Einrichtungen und Angebote zu schließen oder zu untersagen, die Öffnungszeiten und Auflagen von Restaurants enger zu fassen. Auch der Tourismus soll unterbunden werden. Zugleich wird für wichtige Angebote des täglichen Bedarfs die Öffnung an Sonn- und Feiertagen gestattet. Hierzu zählen beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel und Apotheken.
Ab sofort sind alle Spiel- und Bolzplätze geschlossen. Das Land untersagt Angebote von Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen aller Art. Auch Spezialmärkte wie Trödelmärkte oder Handwerkermärkte sind nicht mehr erlaubt.
Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird eingeschränkt. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens um 6 Uhr morgens öffnen und müssen bis spätestens 15 Uhr geschlossen werden.
Jeder Gast ist mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Adresse, Telefon) schriftlich zu erfassen. Zwischen den Gästen soll ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden. Auch die Tische müssen diesen Mindestabstand aufweisen. Der Konsum von Speisen und Getränken an der Theke ist untersagt. Beim Verkauf außer Haus soll ein Wartebereich im Freien eingerichtet werden. Auch hier sollen die Wartenden einen Mindestabstand von 2 Metern einhalten. Die Räume selbst sollen alle 30 Minuten von zwei Seiten 15 Minuten lang durchgelüftet werden.
Ein gut sichtbarer Aushang im Eingangsbereich und auf den Toiletten soll die Besucher auf die richtigen Hygienemaßnahmen (Hände waschen beziehungsweise desinfizieren, Niesen in die Armbeuge und vom Gegenüber wegdrehen etc.) aufmerksam machen. Personen mit sichtbaren Krankheitsanzeichen ist der Aufenthalt in Gastronomiebetrieben und Bibliotheken untersagt.
Der Tourismus kommt zum Erliegen. Touristen müssen ihre Unterkünfte räumen. Das gilt nicht für Geschäftsreisende oder Berufstätige auf Montage. Reisebusse dürfen nicht mehr fahren.
Einschränkungen gibt es ab heute auch für den Einzelhandel. Weiterhin geöffnet bleiben Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalon, der Zeitungsverkauf, Bau-und Gartenbaumärkte, Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen sind geschlossen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.
Die Geschäftszeiten des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte, der Abhol- und Lieferdiensten sowie der Apotheken sowie des Großhandels wurden erweitert. Sie dürfen bis weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen. Das gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen.Den Erlass mit allen angeordneten Maßnahmen finden Sie unter www.land.nrw/corona  (pmk)

Stadt Iserlohn: weitere Schutzmaßnahmen wegen des Coronavirus

Sportstätten, Spiel- und Bolzplätze
Zunächst bis zum 19. April sind laut Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote zu schließen bzw. einzustellen: Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder, Zusammenkünfte in Sportvereinen sowie in Sport- und Freizeiteinrichtungen.Das Sportbüro hat alle Sportvereine bzw. Nutzer der städtischen Sportanlagen kontaktiert und über diese Entwicklung informiert.
Ebenfalls geschlossen sind ab sofort alle Spiel- und Bolzplätze der Stadt Iserlohn.

Neben den Rathäusern und Bürgerbüros sind auch folgende Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen:
Im Wiesengrund 35 (ehemaliges Schulgebäude):  Betroffen sind die Büros des Kulturressorts, des Bereiches Schulverwaltung des Bereiches Forst und des städtischen Personalrates.
Von Scheiblersches Haus (Theodor-Heuss-Ring 24):  Betroffen sind die Büros der Betreuungsstelle des Bereiches Integration und Teilhabe sowie das Kulturbüro.
"Alte Post": Betroffen sind neben dem ebenfalls geschlossenen Stadtarchiv die Büros der OGS-Verwaltung und der Beschäftigungsförderung.
Für alle Einrichtungen gilt, dass der offene Publikumsverkehr ab sofort eingestellt ist. Bürgerinnen und Bürger, die ein dringendes und unaufschiebbares Anliegen haben, werden gebeten, per E-Mail oder unter der zentralen Telefonnummer 02371 / 217-0 Kontakt aufzunehmen zur persönlichen Terminvereinbarung.
Das Kulturbüro ist über die zentrale Telefonnummer oder per E-Mail an kulturbuero@iserlohn.de erreichbar. Zudem kann das "Abo-Telefon" des Kulturbüros unter der Rufnummer 02371 / 217-1916 weiterhin erreicht werden.
Die Mitarbeiterinnen der ebenfalls geschlossenen Stadtinformation im Stadtbahnhof sind bis zum 18. April täglich von montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr für Anliegen rund um den Kartenverkauf für das Parktheater Iserlohn oder für touristische Belange telefonisch oder per E-Mail erreichbar: Fragen rund um den Kartenverkauf oder -umtausch können unter der Tickethotline 02371 / 217-1819 geklärt werden, für alle anderen Themen steht die Rufnummer 217-1820 zur Verfügung. E-Mails können an stadtinfo@iserlohn.de gesandt werden.

Bürgertelefon und Internet
Das Bürgertelefon für Fragen und weitere Informationen ist weiterhin unter der Rufnummer 02371 / 217-1234 erreichbar. Dieser Service steht ab sofort auch an den Wochenenden, also von montags bis sonntags von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung. Hier bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass nicht jede Frage sofort abschließend beantwortet werden kann. Die Anliegen werden geklärt und dann erfolgt ein entsprechender Rückruf.
Die Stadt Iserlohn informiert auf ihrer Homepage www.iserlohn.de und über ihre Facebook-Seite facebook.com/stadtiserlohn.de zum Thema Coronavirus. Dort sind alle Mitteilungen der Stadt Iserlohn zusammengestellt sowie wichtige Links und Telefonnummern und eine Liste der über das Bürgertelefon häufig gestellten Fragen zu finden.

Bestattungen und Trauerfeiern
Die Ausweitung des Coronavirus hat auch Auswirkungen auf Bestattungen und Trauerfeiern. Die Stadt Iserlohn teilt mit, dass der Bestattungsbetrieb auf den Friedhöfen bis auf weiteres garantiert wird. Zum Schutz vor möglichen Ansteckungen dürfen Trauerfeiern jedoch nicht mehr in Friedhofskapellen, Trauerhallen oder Abschiedsräumen stattfinden.
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Iserlohn möchte Hinterbliebenen dennoch einen würdevollen Abschied ermöglichen – allerdings im kleineren Rahmen, etwa im familiären Kreis und im Freien oder direkt am Grab. Dies sollte in Absprache zwischen der Friedhofsverwaltung und den Bestattungsunternehmen umgesetzt werden.
Beim Ordnungsamt kann der bisherige Zeitraum für Urnenbestattungen von bis zu sechs Wochen auf Antrag verlängert werden. Der Antrag mit dem gewünschten späteren Bestattungstermin erfolgt über den jeweiligen Bestatter.

Informationen zum Einzelhandel
Die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Bewältigung der Auswirkungen beinhalten unter anderem folgende Eckpunkte:
Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Davon ausgenommen sind: Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Folgenden Geschäften ist bis auf weiteres darüber hinaus auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.
Der Zugang zu Einkaufszentren etc. ist ab dem 18.03.2020 nur gestattet, wenn sich dort die oben genannten wichtigen Ausnahmen wie beispielsweise Apotheken etc. befinden und auch nur zu dem Zweck, diese Einrichtungen aufzusuchen.
Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen. Weitere Informationen zur Erlasslage finden Sie auf der Homepage des Landes unter www.land.nrw/corona. Die Allgemeinverfügungen für die Stadt Iserlohn finden Sie im Wortlaut auf der städtischen Homepage www.iserlohn.de (Bekanntmachungen anklicken).
Gleichzeitig appelliert die Stadt mit Nachdruck an alle Betroffenen, die Einschränkungen selbstständig und verantwortungsvoll umzusetzen und überall dort, wo Kunden, Besucher und Gäste noch zusammentreffen, die Grundregeln der Hygiene einzuhalten, auf einen begrenzten Zutritt zu Geschäftsräumen zu achten sowie die Bildung von Warteschlangen und sonstigen Menschenansammlungen dringend zu vermeiden.
Aufgrund zahlreicher diesbezüglicher Einzelanfragen von betroffenen Unternehmen und besorgten Bürgerinnen und Bürgern bittet die Stadt Iserlohn um Vertrauen zu ihren Mitarbeitern/innen in den entsprechenden Abteilungen und Einrichtungen. Es gilt, die von Bund und Land ausgesprochenen Weisungen und Empfehlungen kurzfristig und juristisch korrekt auf die Gegebenheiten Iserlohns anzupassen. Da hierbei möglicherweise nicht alle Informationsbedarfe gleichzeitig und umfassend erfüllt werden können, wird für unvermeidbare Verzögerungen in der öffentlichen Kommunikation um Verständnis gebeten.

Abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen 
Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie weist die Stadt Iserlohn ausdrücklich darauf hin, dass die Entsorgung der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Iserlohn weiterhin gewährleistet bleibt. Beim Bereich Tiefbau gehen zurzeit vermehrt Anfragen besorgter Grundstückseigentümer dazu ein. Unter den Rufnummern 02371 / 217-2759 oder 02371 / 391515 steht ein Mitarbeiter der Stadt Iserlohn für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung.
Die von der Stadt beauftragte Entsorgungsfirma Lobbe weist allerdings darauf hin, dass bis auf Weiteres die Leistungsscheine nicht mehr unterschrieben werden und auf jeglichen persönlichen Kontakt zum Kunden verzichtet wird.

Allgemeinverfügung der Stadt Hemer über kontaktreduzierende Maßnahmen

Aufgrund des neuen Erlasses zu kontaktreduzierenden Maßnahmen der NRW-Landesregierung, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat die Stadt Hemer eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese ist hier einsehbar. Dementsprechend müssen alle Verkaufsstellen des Einzelhandels zunächst bis zum 19. April geschlossen bleiben.
Ausnahmen sind Einzelhandelsgeschäfte mit Lebensmitteln, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken/Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbau sowie Tierbedarfsmärkte.
Auch alle Spiel-, Sport- und Bolzplätze sind geschlossen. Das Land untersagt Angebote von Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen aller Art. Auch Spezialmärkte wie Trödelmärkte oder Handwerkermärkte sind nicht mehr erlaubt.
Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird eingeschränkt. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens um 6 Uhr morgens öffnen und müssen bis spätestens 15 Uhr geschlossen werden. Bis auf weiteres ist den Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels gestattet an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 18 Uhr zu öffnen; dies gilt nicht Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
Zur Durchsetzung der Verbote wird die Stadt Hemer die Anzahl der Einsatzkräfte im Kommunalen Ordnungsdienst erhöhen und entsprechende Kontrollen vornehmen. Daneben bewährt sich auch die gut funktionierende Zusammenarbeit mit der Polizei Hemer. Die Stadt Hemer bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und verantwortungsvollen Umgang miteinander. Dazu gehört auch, überall dort, wo Menschen zusammentreffen, die Grundregeln der Hygiene zu beachten, den begrenzten Zutritt zu Geschäftsräumen zu respektieren und Menschenansammlungen auch unter freiem Himmel unbedingt zu vermeiden.
Rückfragen werden am Bürgertelefon der Stadt Hemer unter Tel. 02372/551-700 oder -701 oder für Gewerbetreibende unter Tel. 02372/551-236 beantwortet.

Autor:

Christoph Schulte aus Hemer

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