Haftstrafen für fünf jugendliche Täter

Foto: CC-BY-SA 3.0

Von STADTSPIEGEL-Mitarbeiterin sam

Erschreckend brutal hatten fünf Jugendliche einen ehemaligen Iserlohner Wirt in seiner Wohnung überfallen und ausgeraubt.
Jetzt verurteilte das Hagener Landgericht die Täter unter anderem wegen schweren Raubes und versuchten Mordes durch Unterlassen zu Jugendhaftstrafen bis zu fünf-einhalb Jahren.
Im November hatten die Jungen und Mädchen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren den Rentner in seiner Wohnung im wahrsten Sinne des Wortes heimgesucht. Sie hatten ihn gefesselt, getreten und geschlagen, hatten erfolglos versucht, sein Konto zu plündern. Zuletzt waren sie mit Bargeld und Wertgegenständen des 64-Jährigen geflohen. Ihr verletztes Opfer hatten sie zurückgelassen, waren dabei davon ausgegangen, dass der Rentner sterben könnte. Die Idee, einen Krankenwagen zu rufen, hatten sie aus Angst vor Entdeckung verworfen. Der Geschädigte hatte sich letztlich befreien und Hilfe holen können.
Das Zurücklassen im Glauben, das Opfer könnte sterben, wertete das Gericht als versuchten Mord durch Unterlassen. In der Urteilsbegründung sprach Richter Marcus Teich von einem außergewöhnlichen Tatgeschehen, von einer entwürdigenden Behandlung. Auch verwies er auf die Folgen für den Rentner, der nach wie vor unter dem Erlebten leidet.
Rechtsanwalt Dr. Frank Nobis vertrat das Opfer. Im Gespräch mit dem Stadtspiegel erinnerte Nobis daran, dass die Angreifer seinen Mandanten schwer verletzt sich selbst überlassen hatten. „Mit viel Glück und letzter Kraft konnte er die Fesseln lösen und auf allen Vieren die Treppe hoch kriechen, um bei einem Nachbarn Hilfe zu holen.“ Das Vorgehen der Täter sei „besonders schäbig und menschenverachtend“. „Das ging über das notwendige Maß an Gewalt für einen Raub weit hinaus. Offensichtlich haben sie ihn aus reiner Lust am Quälen weiter malträtiert.“ Letztendlich empfinde er das Urteil trotz milder Strafen als angemessen und fair. „Unter anderem auch, weil die Täter noch sehr jung waren. Was die Sache auf der anderen Seite auch sehr erschreckend macht, dass zum Teil erst 14-Jährige zu solchen Taten fähig sind.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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