Auch nachträglich mehr Geld bei unzulässigen Ein-Euro-Jobs

„Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat. Lassen sie sich zu viel Zeit, kann allerdings ein Teil des Anspruchs verloren gehen, wie im Ergebnis das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschied. (Az: B 14 AS 75/12 R)“
www.welt.de

In einer weiteren Entscheidung hat das Bundessozialgericht am 22.08.2013 seine Rechtsprechung weiterentwickelt und mit dem Missbrauch der Arbeitsgelegenheiten (AGH), besser bekannt als Ein-Euro-Jobs aufgeräumt.
www.tacheles-sozialhilfe.de

Über Jahre hinweg hatte der Bundesrechnungshof die Vergabepraxis der AGHs gerügt und auf den massiven Missbrauch von Steuergeldern hingewiesen. Und mit jedem neuen Bericht beklagte der BRH die Ignoranz der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und Kommunen.
beispielklagen.de

Die Zuweisung in die AGHs erfolgte in den meisten Fällen gegen den Willen der Betroffenen und unter Androhung von Existenzbedrohenden Sanktionen.

Jetzt stellte das Bundessozialgericht erneut klar, dass der Missbrauch der Arbeitsgelegenheiten zu Folgeansprüchen der Erwerbslosen gegen die Jobcenter führt, falls die AGHs nicht den gesetzlichen Vorgaben der „Zusätzlichkeit“, der „Gemeinnützigkeit“ und der "Wettbewerbsneutralität“ genügten.

In den Jahren 2005-2012 wurden im Märkischen Kreis 49.467.612,61 €, also fast 50 Millionen € für zumeist nutzlose Ein-Euro-Jobs verbrannt. Und nur 22% der Leistungen kam den Bedürftigen zu Gute. Mit 38,5 Millionen Euro wurden die Träger für die "Verwaltung der Arbeitslosen" gesponsert. Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit ist also lukrativ.

Die Profiteure der Arbeitslosenverwaltung sind schnell ausgemacht.
Im Märkischen Kreis teilten sich 22 Träger im Schnitt 77,31 % der Bundesmittel zur Sanierung ihrer Kassen, während etliche Erwerbslose durch Leistungs-Verweigerung der Zwangsarbeit sanktioniert wurden.
beispielklagen.de

Ähnlich wie bei Zivildienstleistenden wurden auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abgebaut und durch 1-€-Jobber ersetzt.

Es ist dringend angeraten rechtliche Beratung aufzusuchen und die Rechte rückwirkend einzufordern.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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