„Deutschlands beste Verwaltung“ – für Autofahrer, Straßendrachen aber nicht für Radfahrer…

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Seit ca. 2 Jahren amüsiere ich mich, zuweilen rettend im Zynismus, über unser aller Meisterbürger Wort von „Deutschlands bester Verwaltung“. Exemplarisch für diesen Anspruch mag diesmal die Abhandlung über die Radfahrerlaubnis für die Klever Fußgängerzone sein. Da wurde ja mal was beschlossen, so vor 3 Monaten…:
http://www.lokalkompass.de/kleve/politik/und-das-abzocken-mit-den-radfahrern-geht-weiter-d172515.html

Aufgeschreckt durch eine „Knöllchen-Orgie“, beschäftige ich mich mal damit und erfuhr, dass es zwar einen Beschluss gäbe, dieser aber mehr oder weniger beliebig irgendwann umzusetzen sei. Offiziell hieß es, dass es da noch „versicherungsrechtliche Fragen“ zu klären gäbe. Wie – erst macht die Verwaltung einen Beschlussvorschlag und erst dann prüft man
( wenn überhaupt) die Umsetzbarkeit? Man lässt Ratsmitglieder über Angelegenheiten abstimmen, deren Parameter noch gar nicht bekannt sind? „Zufällig“ ist in der Zeit von 07.00h bis 08.00h morgens „Knöllchen-Wahn“?
Das wollte ich dann mal genauer hinterfragen – und wandte mich an den im Internet ausgewiesenen Sachbearbeiter bei der Stadt Kleve und stellte ihm folgende Fragen:

Sehr geehrter Herr …,

Am 28.03.2012 hat der Rat der Stadt Kleve den Beschluss gefaßt, dass die Klever Fußgängerzone in der Zeit von 20.00h bis 08.00h mit dem Rad befahren werden dürfe -
http://kleve.de/C125739F002F4C92/html/DAE2F05AA74FF38BC12579B9002EB0B8?OpenDocument

Allerdings, und das ist verwunderlich, ist dieser Beschluss noch nicht gültig und wartet auf seine Umsetzung.
Die mir bekannte Begründung lautet, dass noch einige versicherungsrechtliche Fragen geklärt werden müßten. Auch das verwundert mich, gehe ich doch davon aus, dass man einen derartigen Beschluss zur Befahrbarkeit der Fußgängerzone dann faßt, wenn man alle entscheidungsrelevanten Punkte abgeklärt hat?
Gleichzeitig ist, der "normale" Bürger geht wohl von einer zulässigen Befahrbarkeit der Fußgängerzone aus, der Eindruck entstanden, dass ausgerechnet seit April 2012 intensiv und gezielt in der Klever Fußgängerzone gegenüber Radfahrern, gerade in der Zeit von 07.00h bi9s 08.00h, "Knöllchen" verteilt werden.

Somit ergeben sich für mich einige Fragen, die ich Sie, als zuständig genannte Amtsperson, bitte mir zu beantworten; gerne per Email.
1) Um welche "versicherungsrechtliche Fragen" handelt es sich in Bezug auf den obigen Sachverhalt?
2) Wann sind diese Fragen erstmals an wen gestellt worden?
3) Wer gibt bzgl. der "versicherungsrechtlichen" Aspekte verbindliche Auskunft, eine Versicherung, eine übergeordnete Instanz, eine Beratungsfirma o.Ä.?
4) Wann ist mit einer Erledigung /Antwort zu diesen Fragen zu rechnen?
5) Wenn, wie eindrucksweise vermittelt, der Vorgang der zu klärenden Fragen seit 10 Wochen "in Bearbeitung" ist - was dauert da so lange?
6) Wäre es möglich gewesen, die sogenannten "versicherungsrechtlichen" Fragen im Vorfeld eines obigen Beschlusses zu klären?
7) Besteht die Möglichkeit, dass die Klärung o.e. Fragen ergeben kann, dass das Befahren der Fußgängerzone mit dem Rad nicht erlaubt werden kann?
8) Bezüglich des (nicht umgesetzten) Beschlusses und der "Knöllchen": Inwiefern kooperieren Stadt Kleve und Kreispolizei hier? Gäbe es die Möglichkeit des etwas angemesseneren Vorgehens, z.B. durch eine mündliche Ermahnung. Der Bürger vertraut doch auf die Gültigkeit von Ratsbeschlüssen...

Vielen Dank im voraus

Mit freundlichen Grüßen

Jens-Uwe Habedank

Zunächst einmal kam nichts zurück. Also, man ist es ja schon gewohnt, mal nachgehakt. Der Herr von der Stadtverwaltung erklärte mir, dass er ja gar nicht zuständig sei…Schön, dass ich mal nachgefragt habe, hätte ich ja sonst so nie erfahren (dass auf der HP der Stadt Kleve wohl eher nicht stimmige Angaben gemacht werden).
Immerhin würde sich „demnächst“ der Abteilungsleiter hierzu melden. Bei Zeiten habe ich dann da mal höflich nachgefragt. Immerhin wurde mir hier (bisher einmalig) der Empfang meiner Mail bestätigt und ich würde „nächste Woche“ was erfahren…
„Nächste Woche“ ist vorbei und „natürlich“ habe ich nichts erfahren – was auch eine Erfahrung ist.
Nicht mal einige, sich aus dem Sachverhalt zwingend ergebende, Fragen kann oder will man beantworten. Nicht gerade eine Empfehlung für „Deutschlands beste Verwaltung“, oder?

Randnotiz: Mir ist nicht bekannt, dass weder der staatssekretärliche Limousinenfahrer für seine Fahrten und Parken in der Fußgängerzone ein Knöllchen bekommen hat oder etwa der zu Weilen Fußgängerfeindliche Lenkdrachen – dafür aber umso mehr Kids. Das könnte einen auf die Palme bringen…;-)
Es scheint wohl leichter zu sein mit einer Yacht in die City zu kommen als dort mal entlang zu radeln.

Autor:

Jens-Uwe Habedank aus Kleve

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