Sozialberatungsverein Selbsthilfe erringt erfolg
Kreis ändert Mietrichtwerte für Grundsicherung

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Seit der Einführung des „schlüssigen Konzepts“ durch das Jobcenter des Kreises Kleve im Jahre 2016 kritisiert die Sozialberatungseinrichtung Selbsthilfe e.V. - Verein für Sozialberatung, dass die Mietrichtwerte nicht schlüssig sind. Das sog. „schlüssiges Konzept“ stellt die Grundlage für die Bemessung der Unterkunfts- und Heizkosten bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe dar.

Bisher hat der Kreis Kleve auf die durchschnittlichen Betriebs- und Heizkosten zurückgegriffen und nicht beachtet, ob eine Person, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, eine so angemessene Wohnung tatsachlich anmieten kann.

Der Beratungsvorlage des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Demographie zum 24.11.2021 ist zu entnehmen, dass die Kreisverwaltung nach 5 Jahren den Einwänden des Sozialberatungsvereins nun folgen will. Dies geschieht aufgrund der Kritik der Selbsthilfe. e.V. und der durch sie mit angestrengten Sozialgerichtsverfahren.

Kreis sparte zu Lasten der Einkommensschwachen

Jahrelang haben viele einkommensschwache Mitbüirgerlnnen sich den von den Ämtern als „unangemessen“ deklarierten Teil der Miete vom „Mund absparen miissen“.

Herbert Looschelders: „So hat der Kreis Kleve jahrelang Haushaltsmittel auf Kosten armer Mitbürgerlnnen eingespart.“

Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Mietrichtwerte ab 01.01.2022 ausreichen, um diese Wohnkostenlücke bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe abzustellen und ob die erwartete Steigerung bei den Heizkosten angemessen aufgefangen wird und ob Menschen in Armut auch tatsachlich ausreichend angemessene Wohnungen auf den Wohnungsmarkt im Kreis Kleve erhalten.

Autor:

Thomas Velten aus Kleve

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