Jahresbericht 2020
Angebote der AWO-Beratungsstelle geprägt durch Pandemie

Die AWO Beratungsstelle konnte während des gesamten Jahres unter Einhaltung der Hygieneschutzbestimmungen zeitnahe Beratungen gewährleisten. | Foto: AWO
  • Die AWO Beratungsstelle konnte während des gesamten Jahres unter Einhaltung der Hygieneschutzbestimmungen zeitnahe Beratungen gewährleisten.
  • Foto: AWO
  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Die Angebote der Die AWO Beratungsstelle waren 2020 geprägt durch die Corona Pandemie. So hat man mit 492 Klienten 613 Beratungsgespräche geführt, die im Lockdown oftmals telefonisch, per Mail oder im Chat stattfanden.

Es befanden sich 215 Frauen im Schwangerschaftskonflikt, sie wurden nach §§ 5 und 6 des SchKG beraten. 277 Personen ließen sich zu Themen aus dem §2 SchKG beraten. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang, beinahe ausschließlich in der § 2 Beratung. Begründet sieht man diesen in der begleitenden Pandemie. Man konnte 2020 leider nur zu Beginn des Jahres Projekte durchführen. Dadurch fielen offene Sprechzeiten nach den Projekten an den weiterführenden Schulen weg. Sicherlich waren auch die Lockdowns ein Grund, Beratungsstellen nicht aufzusuchen.

Viel Unterstützung wird benötigt
In der §2 Beratung beobachtet die Beratungsstelle, dass Hilfesuchende immer noch Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen wie zum Beispiel Elterngeld, Kindergeld etc. brauchen. Durch Covid-19 beobachtet man hier vermehrt große Unsicherheiten in diesen Themenbereichen, gerade im Bereich der Kurzarbeit, des Elterngeldes und der Kinderbetreuung. Im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung war der am häufigsten genannte Grund für den Konflikt die abgeschlossene Familienplanung, gefolgt von familiären und partnerschaftlichen Problemen. Auch die berufliche Situation war ein häufig genannter Grund. Frauen waren extrem belastet. In den einzelnen Gesprächen griffen eine Vielzahl dieser Gründe ineinander, so dass die Beratungen zum §§ 5 und 6 nicht nur den Konflikt, sondern oftmals auch individuelle Problemlagen zum Thema hatten.

Beratungsgespräche immer gewährleistet
Die AWO Beratungsstelle konnte während des gesamten Jahres unter Einhaltung der Hygieneschutzbestimmungen zeitnahe Beratungen gewährleisten; in den Phasen des Lockdowns fanden und finden diese telefonisch oder virtuell statt. Frauen bzw. Paare die unter Erkältungssymptomen leiden oder sich in Quarantäne befinden, haben somit immer die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Die Beratungsbescheinigung kann vor der Beratungsstelle in Empfang genommen oder alternativ per Post zugesandt werden. Die meisten Frauen die sich 2020 im Schwangerschaftskonflikt befanden, waren zwischen 26 und 35 Jahren, diese Altersgruppe ist die sexuell Aktivste und beklagt somit die meisten Verhütungspannen.

Leider konnte die AWO Beratungsstelle ihr 40-jähriges Bestehen 2020 nicht gebührend feiern – hierauf machten aber großartige Zeitungsberichte aufmerksam.

Erreichbarkeit zur Terminvereinbarung:

  • Tel. 02821/97 68 377
  • Fax. 02821/97 68 379
  • Internet: awo-kreiskleve.de
  • E-Mail: beratung@awo-kreiskleve.de
  • montags bis donnerstags, 8 bis 13 Uhr
  • freitags, 8 bis 12.30 Uhr, (nachmittags Anrufbeantworter)

Chat:

  • montags, 18 bis 21 Uhr
  • donnerstags, 19 bis 21 Uhr
  • Individuelle Terminabsprachen sind möglich

Hintergrund:
Die AWO Beratungsstelle ist eine anerkannte Beratungsstelle gemäß §9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Grundlage unserer Beratungsarbeit bildet das Schwangerschaftskonfliktgesetz, das jedem Menschen das Recht auf Beratung zu allen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und zu allen eine Schwangerschaft berührenden Fragen zusichert (§2 SchKG). Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz zur Beratung im Schwangerschaftskonflikt, bevor ein straffreier Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden darf (§§5/6 SchKG). Ebenso berät man auf der Grundlage des §25 SchKG zur vertraulichen Geburt. Der Gesetzgeber hat die Verantwortlichkeit als auch die Federführung der vertraulichen Geburt den Schwangerschaftsberatungsstellen übertragen. Eine vertrauliche Geburt ist ein Angebot für Schwangere, medizinisch betreut zu entbinden und gleichzeitig ihre Anonymität durch ein Pseudonym zu wahren. Zugleich behält das Kind das Recht, 16 Jahre später seine Herkunft zu erfahren. Aus diesen gesetzlichen Grundlagen ergeben sich für die Beratungsstelle die Arbeitsbereiche Schwangerschaftskonfliktberatung, Schwangerenberatung, Verhütungsberatung, Beratung zur Familienplanung, Sexual- und Partnerschaftsberatung und Sexualpädagogik mit Projektarbeit an Schulen und Kitas. Finanziert wird die Beratungsstelle durch Zuschüsse des Landes und des Kreises Kleve. In der Beratungsarbeit gehen die Mitarbeiter entsprechend den Grundwerten der AWO vom Selbstbestimmungsrecht und der Selbstverantwortung der zu beratenden Frauen und Männer aus.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

16 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.