Überprüfungsanträge zu den Unterkunftskosten unbedingt dieses Jahr noch stellen - am 01.01.2013 verfällt der Anspruch für 2011

Der Kreis Kleve selbst empfiehlt nun, nur 25 Tage vor Schluss der rückwirkenden Anspruchstellung auf angemessene Unterkunftskosten rückwirkend zumn jahr 2011, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Dies empfehlen wir bereits seit dem Urtreilsspruch des Bundessozialgerichts am 16.05.2012. Wichtig hierbei für Alleinerziehende Elternteile mit Kindern ab 6 Jahren. Sie sollten hier einen Anspruch auf Wohnraummehrbedarf von 15 qm geltend machen, dieser Anspruch obliegt auf grund eines späteren Urteils des BSG in August 2012 jetzt einer "Einzelfallprüfung"
Den dafür von uns erstellten Überprüfungsantrag habe ich in der Facebook-Gruppe Selbsthilfe e.V. online gestellt. Er kann auch hier in unserer Cloud runtergeladen werden

Überprüfungsantrag in der Cloud

Gerne können die Überprüfungsanträge dieses Jahr noch in den offenen Sprechstunden unserer Beratungsstelle abgeholt werden.

Diese finden sie hier:
1. Dienstags von 10 Uhr bis 12 Uhr in der Klever Unterstadt in Kooperation mit dem Klosterpforte e.V. in der Kavarinerstraße 10 (Pfarrheim)

2. Dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr am Vereinssitz in der Römerstraße 32 in Kleve abgeholt werden.

3. Dienstags von 15:00 Uhr bis 17: 00 Uhr in Emmerich in der Cafeteria im Aldegundisheim ( beim Mode und Mehr Laden / Aldegundistafel , Hottomannsdeich 2 46446 Emmerich am Rhein)

4. Mittwochs von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr in Geldern in den Räumen des Papillon e.V. ( Geldern Markt 6 )
nähere Infos telefonisch unter 0157 78 2218 10 oder Anfragen über Facebook

Autor:

Heinz Gräbing aus Kleve

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