Auslandsmaßnahmen von Jugendlichen - Stellungnahme des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses

Detlef Seiler, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses zu den Auslandsmaßnahmen von Jugendlichen
  • Detlef Seiler, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses zu den Auslandsmaßnahmen von Jugendlichen
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Mit der aktuellen Presseveröffentlichung zu Auslandsmaßnahmen von Jugendlichen, wurde eine Welle von Empörungen ausgelöst. Es scheint tatsächlich Ratsfraktionen zu geben, die von nichts gewusst haben wollen. Dabei wurden diese Maßnahmen mit dem dazugehörigen Finanzplan im Rat und Haupt- und Finanzausschuss u.a. im Oktober 2010 einstimmig beschlossen. Die Ratsfraktion "Die Linke" schrieb dazu eine wie gewohnt aggressive Stellungnahme, die nicht kommentarlos hingenommen werden sollte.

Hier die Stellungnahme zu Auslandsmaßnahmen von Jugendlichen vom Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses

Natürlich ist der Jugendhilfeausschuss über Auslandsmaßnahmen durch das Jugendamt Lünen informiert gewesen. Denn seit diese Maßnahmen Ende der 80er Jahre durchgeführt wurden, waren sie auch Teil der lokalen und jugendpolitischen Diskussion. Grundsätzlich wurde jedoch danach verfahren, dass die Verwaltung die laufenden Maßnahmen durchführt und der Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe hat. Dies beruht keineswegs auf politisches oder fachliches Desinteresse, sondern auf den Erfahrungen einer transparenten und kooperativen Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeausschuss und der Jugendverwaltung.

Gerade im Hinblick auf intensive Jugendhilfemaßnahmen ist die fachliche Kompetenz der ausführenden Verwaltung gefragt. Dabei ist dies nicht auf Auslandsmaßnahmen zu beschränken, sondern alle Entscheidungen für Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien bedürfen einer intensiven Analyse und Planung, da sie erhebliche Auswirkungen im weiteren Lebensweg haben.

Deshalb gilt es, für jeden Einzelfall, eine individuelle und bedarfsgerechte Lösung zu finden. Wenn sich dies im Rahmen individualpädagogischer Maßnahmen (zu denen auch die zitierten Auslandsmaßnahmen gehören) bewegt, so muss dies im Ermessensspielraum der Fachverwaltung liegen.
Die Auslandsmaßnahmen sind ein Teil der Möglichkeiten der Hilfen zur Erziehung, die das SGB VIII (KJHG) ausdrücklich vorsieht.

Der Jugendhilfeausschuss war und ist darüber informiert, dass solche Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfeleistungen in Lünen durchgeführt werden und sieht diese als angemessenes Hilfsangebot einer zielgerichteten Hilfe für junge Menschen in besonderen Lebenssituationen. Insofern ist gerade die zum Teil sehr polarisierende aktuelle Diskussion schwer zu verstehen.
Dem plötzlich auftretendem Bedarf nach Erklärungen kann aber sicherlich im Rahmen des nächsten Jugendhilfeausschusses nachgegangen werden, in dem die Fachverwaltung über die Hintergründe individualpädagogischer Maßnahmen (im
Ausland) informiert.

Detlef Seiler
Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses

Autor:

Martina Meier (SPD) aus Lünen

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