GFL fordert mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger über die Anliegerbeiträge vor dem Straßenausbau

So sehr die Bürgerinnen und Bürger auch den Ausbau „ihrer“ Straße vor der Haustür begrüßen, so fürchten sie doch die hohen Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, die schnell mehrere Tausend Euro betragen. Ratsmitglied Joachim Wilmes von der Ratsfraktion Gemeinsam Für Lünen (GFL) wünscht daher, dass die städtische Straßenbauabteilung vor der Erneuerung der Straßen darüber informiert, in welcher Größenordnung Anliegerbeiträge auf die Eigentümer zukommen. Denn sie müssen die Kosten immerhin bis zu 80 Prozent mittragen.

Weil die Stadt bekanntlich ein umfangreiches Erneuerungsprogramm für ihre Straßen aufgelegt hat, erscheint die Information darüber umso wichtiger. Das könnte mit einer Beispielsrechnung geschehen, in der dargelegt wird, wie hoch die Beiträge für ein typisches, durchschnittliches Wohnhaus (z. B. 500 qm Grundstück, zweigeschossige Bebauung) sein werden.

Dies muss und kann auch nicht jedem einzelnen Anlieger mitgeteilt werden, sondern sollte über die Ausschussvorlage transportiert werden, über die die Presse erfahrungsgemäß intensiv berichtet. Wer einmal eine Bürgerversammlung vor dem Straßenausbau besucht hat, erlebt immer wieder, dass die Anlieger zwar über technische Details, über die Bauzeit und die Absperrungen sowie Umleitungen informiert sein wollen, sie aber sofort auch die Verwaltungsmitarbeiter mit Fragen zu den Anliegerbeiträgen „löchern“. Die werden meistens nur zögerlich mit dem Hinweis beantwortet, dass erst die Schlussabrechnung vorliegen muss. Joachim Wilmes ist bewusst, dass im Vorfeld eine halbwegs genaue Summe nicht genannt werden kann.

Die Straßenbauabteilung kalkuliert jedoch zuvor die Kosten und kann (auch dank ihrer Erfahrungen) mit einer Abweichung von einigen Hundert Euro nach oben oder unten schon abschätzen, welche Anliegerbeiträge in etwa auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen. Sie haben dann bis zur Abrechnung ein Jahr oder länger Zeit, um sich auf die Zahlung einzurichten.

Einen entsprechenden Ergänzungsantrag zu dem Grundsatzbeschluss über Straßenbaumaßnahmen der Jahre 2013 und 2014 wird die GFL in die Ausschusssitzung am 12.02. einbringen.

Prof. Dr. Johannes Hofnagel Joachim Wilmes

Autor:

Prof. Dr. Johannes Hofnagel aus Lünen

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