GFL freut sich über den Erhalt der Baumallee an der Wehrenboldstraße

Die Wählergemeinschaft Gemeinsam Für Lünen hält den Straßenausbau der Wehrenboldstraße für sehr gelungen. Bei einer Besichtigung des nahezu fertig gestellten dritten Bauabschnittes vom Freibad-Parkplatz bis zur Bahnbrücke in Wethmar haben die Ratsmitglieder Johannes Hofnagel, Ulrich Böhmer, Hans-Peter Bludau und Wolfgang Manns sehr begrüßt, dass beim Ausbau die Straßenbäume auf der Nordseite der Straße erhalten geblieben sind. Zunächst war bekanntlich das Fällen dieser alten Bäume geplant, weil der Zukauf einer Fläche vom Eigentümer für Verkehrsflächen angeblich nicht verhandelbar war.

Dann aber haben die GFL-Fraktion und andere Fraktionen darauf gedrängt, noch einmal mit dem Landwirt zu verhandeln. Mit Erfolg. Daraufhin wurde ein Streifen entlang der Trasse erworben und der Rad- und Fußweg hinter der Baumreihe vor allem für den intensiven Schülerverkehr aus Wethmar zum Schulzentrum Brusenkamp und für die Besucher der Freizeitanlage Cappenberger See angelegt, nach Ansicht der GFL eine gelungene Lösung. Der Einsatz der Oppositionsfraktionen im Rat hat sich gelohnt.

Vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion über die Straßenbeleuchtungsgrundsätzen in der Stadt Lünen möchte die GFL erfahren, nach welchen Kriterien die Straßenbeleuchtung für die Wehrenboldstraße konzipiert wurde und wird dies im Gespräch mit der Verwaltung noch prüfen.

Die schöne Straße gibt es für die Anlieger jedoch nicht zum Nulltarif. Nach Auskunft der Straßenbauabteilung wird die Wehrenboldstraße insgesamt (also die drei Bauabschnitte zusammen) frühestens 2014, möglicherweise auch erst 2015 abgerechnet.

Weil die Wehrenboldstraße als Haupterschließungsstraße gilt, ist die Beteiligung der Anlieger an den Kosten niedriger als bei einer reinen Anliegerstraße. Sie beträgt zum Beispiel 50 Prozent für die Fahrbahnkosten (abzüglich der Fläche für die Kanaltrasse), 50 Prozent für Radwegekosten sowie 65 Prozent für Ausgaben für Gehwege und Beleuchtung. Diese Regelung der erhöhten Gebührensätze gilt seit dem 1.4.2011 durch entsprechenden Ratsbeschluss.

Autor:

Prof. Dr. Johannes Hofnagel aus Lünen

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