Kirmes und Begräbnisstättenruhe

Da ja die Stadt Lünen und die IGS kein Einsehen hat, dass man Kirmes und Friedhof nicht nebeneinander legen sollte, wäre ich dafür dem IGS zu zeigen, wie man mit Füssen abstimmt. Alle Süder Kaufleute der IGS sollten doch mal von den Unterschriftsleistern und allen , die sich auch unwohl fühlen bei Kirmes und Friedhof, die nächste Zeit egal wo ihre Geschäfte sich befinden, in Lünen, nicht mehr diese Kunden zu Gesicht bekommen. Ob dieser Druck dann ausreicht, nach einem anderen Weg zu suchen? Ausserdem möchte ich allen anregen, nach StGB §168 (2) und (3) Strafantrag gegen die Stadt Lünen und die IGS zu stellen. Denn dort heisst es: Ebenso wird bestraft , wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt, oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt. Der Versuch ist strafbar.
Oder sind die IGS Betreiber bereit, den beiden Kirmesständen die Musik auszuschalten, denn sonst ist es eine o. g. Ruhestörung.
Ausserdem muss dann auch wegen dem Fußgängerverkehr die Sedanstrasse für den Busverkehr gesperrt werden, wie kommen dann die Lüner nach dem Oktoberfest? Wieso nimmt man nicht die beiden Köpfe des Festes an der Wörthstr. und an der Wagnerstr. dazu? Oder den Parkplatz Aldi/Gefromm an der Bebelstr.? Also Nachdenken heisst an Lösungen denken. Sonst werden die Bürger siehe oben wohl doch abstimmen müssen mit den Füssen, denn dann erst werden gewisse Stadtleute wach.
Denkt doch mal nach darüber. Danke

Autor:

Peter Stankewitz aus Dortmund-Nord

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