Lünen gibt Sporthallen wieder frei

Lünen. (Jan-) Die Stadt Lünen gibt zum 03. Juni 2020 die Turn- und Sporthallen wieder frei. Die Verzögerung ergibt sich aus den beiden Pfingst-Feiertagen und dem Ferientag, an denen die Hallen in Lünen geschlossen bleiben. „Wer eine Nutzung in Betracht zieht, muss diese zuvor mit der Sportverwaltung abgesprechen“, erklärte dazu David Littmann von der städtischen Sportverwaltung.
Aufgrund der derzeitigen Umstände ist Folgendes für die Nutzungsgenehmigung notwendig:
1. Die Vereine und Sportgruppen müssen für die Nutzung der Hallen ein Hygienekonzept bei der Stadtverwaltung Lünen (Sportverwaltung) einreichen. Das Hygienekonzept muss an drei Dinge angelehnt sein:
a. Corona Schutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung (s. Anhang)
b. DOSB Zehn Leitplanken (s. Anhang)
c. Spezifizierung der Hygienemaßnahmen für die jeweilige Sportart (s. DOSB.de oder auf der Seite Fachverbände)
2. In jedem Kurs müssen Teilnehmerlisten geführt werden, um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können. Das Gesundheitsamt gibt vor, dass diese für einen gewissen Zeitraum aufzubewahren sind, derzeit für vier Wochen)
3. Erklärung des Vorstandes zur Ausführung des Sportes auf eigenes Risiko.
4. Jede Gruppe muss die Sportstätte nach jeweiligem Hygienekonzept desinfizieren, um nachfolgende Gruppen zu schützen. Die Zeit für die Reinigung muss in der Übungszeit eingeplant werden. Eine normale Reinigung wird am Abend oder Morgen durch die Stadt Lünen durchgeführt.
Die Sportverwaltung ist gewillt, die Genehmigungen schnellstmöglich auszusprechen. Die Vereine werden schriftlich benachrichtigt.
Littmann: „Ich hatte in der Vergangenheit bereits auf die Seite des DOSB und die Handreichungen der einzelnen Fachverbände hingewiesen. Auch der LSB Nordrhein Westfalen hat unter VIBSS.de eine Infoseite mit vielen hilfreichen Informationen eingerichtet. Hier finden Sie sicher Hinweise zur Erstellung eines Hygieneplans. Prüfen Sie als Vorstand, ob Sie die getroffenen Maßnahmen jederzeit durchsetzen können. Einige Vereine lassen sich dies von den einzelnen Teilnehmern schriftlich bestätigen. Bedenken Sie, dass es nicht mehr zu Überschneidungen der Nutzung kommen darf. Vor Corona war es üblich, dass eine Gruppe sich umkleidete, während die andere noch trainierte. Die Sportstätte darf nun nur Betreten werden, wenn die Wege zur und die eigene Trainingsfläche frei sind. Bereits für diese Wartezeit muss der Verein eine Lösung in seinem Konzept abbilden. Nutzen Sie nur wenige Geräte. Lassen Teilnehmer Sportgeräte (falls möglich) selber mitbringen. Alle Geräte müssen nach der Nutzung durch die Teilnehmer desinfiziert werden. Verlassen sie die Halle bitte unmittelbar nach dem Training/ der Desinfektion. Da sich die Viren scheinbar stark durch die Luft übertragen, ist der es empfehlenswert einen korrekt aufgesetzten Mund und Nasenschutz auch während der Trainingszeit zu nutzen. Dies natürlich nur, wenn es sportlich vertretbar ist.“
Die Stadt stellt in den Sanitärräumen Seife zur Handwäsche zur Verfügung. In einigen Hallen ist es notwendig die Umkleideräume zu durchqueren. Ansonsten dürfen die Kabinen nicht genutzt werden dürfen. Die Stadt Lünen behält sich vor, Kontrollen durchzuführen.

Autor:

Lüner SV Fußball e.V. aus Lünen

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