Forensik: Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns konnte seine Zielvorstellung nicht aufrecht erhalten

Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns (BM JKF) verfehlte das selbst gesteckte Ziel, nach der in erster Instanz erlittenen krachenden Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage zu beenden. Denn sogar BM JKF votierte bei der namentlichen Abstimmung für die Weiterführung des Klageweges. Wie Insider auf der Empore des Ratsaales darlegten, war wohl der Druck aus den Reihen des Vereins der GFL so gewaltig, dass dem BM JKF der Mut genommen worden war, seine innere Überzeugung eines Klageverzichtes öffentlich aufrecht zu halten.

Überaus verlockend formulierte in der Ratssitzung am 18.05.2017 der Fachanwalt für Verwaltungsrecht (FA) Thomas Tyczewski Aspekte, um den Ratsmitgliedern das Verfahren über die Zulassung der Berufung i. Sa. Forensik schmackhaft zu machen. So wäre z. B. die Auskopplung der Lärmimmissionen (Fa. Spee etc.) ein gewichtiger Grund.

Um gegen die Nichtzulassung der Berufung Beschwerde einzulegen, gibt es laut FA Tyczewski in diesem Falle zwei aus seiner Sicht relevante Gesichtspunkte: 1) ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; 2) tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der Sache.

Mit 27 zu 25 Stimmen votierte der Rat für eine Beschwerde beim OVG Münster, weil das VG Gelsenkirchen eine Berufung gegen sein Urteil vom 28.03.2017 nicht zugelassen hat.

Es ist schon erstaunlich, welch ein Optimismus, in einer charmanten Rhetorik eingebettet, beeinflussend wirken und verführen kann. Bei nicht wenigen Ratsmitgliedern „leuchteten die Augen“ ob der in Erwartung gestellten Erfolgsaussichten.

Vielleicht gab es ja aus der Sicht von FA Tyczewski auch wirtschaftliche Gründe, als Berufsoptimist die absolut „aussichtslose Perspektive“ positiv zu umschreiben und so zur Steigerung des eigenen Kanzleiumsatzes beizutragen.

Der selbe FA Tyczewski hatte doch bereits im November 2012 in seiner Ausarbeitung über die „Rechtsschutzmöglichkeiten der Stadt Lünen gegen die Ansiedlung einer Forensik“ in eindrucksvoller Weise und auch für einen Nichtjuristen verständlich dargelegt: Lünen hat praktisch so gut wie kein Argument, die Forensik auf der Victoriabrache zu verhindern.

In der Urteilsbegründung des VG Gelsenkirchen vom 28.03.2017 (S. 9, Randnr. 56; https://www.justiz.nrw.de./nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2017/6_K_3241_15_Urteil_20170328.html ) ist u. a. nachzulesen (Hervorhebungen von PRO Victoria):

„Vorliegend ist festzustellen, dass die in Rede stehende Fläche sich auf der Grundlage des Auswahlverfahrens des Landes als die am besten geeignete Fläche erwiesen hat. Grundsätzliche Bedenken gegen das von dem beklagten Land durchgeführte Standortauswahlverfahren, das in den Bauvorlagen eingehend beschrieben ist, sind weder von der Klägerin (Stadt Lünen) vorgetragen worden, noch sonst ersichtlich.

Hier stellt sich die Frage: Warum hat die Stadt, vertreten durch FA Tyczewski, hierzu bei der mündlichen Verhandlung vor Gericht geschwiegen, wenn es doch anscheinend so gewichtige Gründe geben soll?

Der Rat der Stadt Lünen hat mit der Unterstützung des BM durch seine gestrige Entscheidung völlig unnötig das Klima zum MGEPA weiter belastet. Damit hat man eine für Lünen bessere Platzierung der Forensik auf dem Victoria-Areal fahrlässig und unnötig aufs Spiel gesetzt. Insgesamt leider nur ein taktisches Geplänkel, um die Grundsteinlegung der Forensik zeitlich noch weiter hinauszuschieben!

Große Anerkennung gebührt den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ihre Darlegung zur Beendigung des Klageweges, die überzeugte und durch Übernahme von Verantwortung geprägt war. Ihnen gebührt höchster Respekt!

Leider hatten Hardliner und Populisten, wenn auch ohne jegliche fundierte Chance einer Revidierung der Klagerückweisung, noch eine knappe Mehrheit auf ihre Seite ziehen können.

Ein schlechter Tag für Lünen, und eine noch schlechtere Aussicht für all die Patienten, die zur Behandlung und Gesundung auf einen Platz in einer Maßregelvollzugsanstalt angewiesen sind.

Der Ratsbeschluss konterkariert in deutlicher Weise die mittlerweile erreichte Akzeptanz der Lüner Bürgergesellschaft, eine Maßregelvollzugsanstalt in unserer Stadt mitzutragen. Nur die mangelnde Bürgernähe von Politik und Verwaltung hat zu einer solchen Fehlentscheidung führen können.

Für die Bürgergemeinschaft PRO Victoria e.V.

Stephan Gorski (Vorsitzender)
Barbara Christ (1. stellv. Vorsitzende)
Hans Laarmann (Vorstand Technik/Pressesprecher)

Autor:

Hans Laarmann aus Lünen

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