Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen!“ lädt zur 19. Aktionsversammlung in Marl ein.

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Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“, Marc Walden, Clemens Mecking und Detlev Beyer-Peters, zeigen sich nicht überrascht darüber, dass der Rat der Stadt Marl am 11.04.2019 die Einschätzung der Stadtverwaltung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ per Beschluss mit Mehrheit geteilt hat. „Die Stadtspitze hat das Bürgerbegehren von Anfang an mit dem Makel der Unzulässigkeit versehen und außer zwei Ratsfraktionen haben sich alle anderen Fraktionen schon auf die Rathaussanierung festgelegt bzw. festlegen lassen.

Ratsbürgerentscheid durchzuführen

Dass die Stadtverwaltung allerdings auch die im Bürgerbegehren gestellte Entscheidungsfrage für zu unbestimmt hält, ist uns erst mit der Ratsvorlage bekannt geworden.“, kommentiert Detlev Beyer-Peters den Beschluss. Marc Walden bedauert allerdings die Tatsache, dass sich der Rat der Stadt Marl nicht mit dem Vorschlag der Initiatoren des Bürgerbegehrens beschäftigt hat, einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen. „Der Stadtrat kann die zu entscheidende Frage doch selbst bestimmen, muss sich an keinen Fristen orientieren und könnte schon zur Europawahl die Bürger zu Abstimmung aufrufen. So aber verpasst der Rat die Chance, die in der Frage Sanierung oder Neubau gespaltene Bürgerschaft durch demokratische Beteiligung zu befrieden.

SPD, CDU, FDP und GRÜNE im Stadtrat haben Angst vor  der Abstimmung der  Marler Bevölkerung

“ Clemens Mecking hatte in der Ratssitzung vorausschauend die Frage gestellt, ob der Stadtrat Angst vor einer abstimmenden Marler Bevölkerung habe. Außerdem zeigt er sich immer noch verärgert darüber, dass durch Äußerungen des Bürgermeisters der Eindruck erweckt wurde, als wären die Unterschriften für das Bürgerbegehren mit unredlichen Mitteln bzw. Argumenten gesammelt worden. „Da könnte man ja genauso gut die Frage stellen, ob es bei der Streichung von über 10% der Unterschriften durch die Stadtverwaltung mit rechten Dingen zugegangen ist.“
Detlev Beyer-Peters schließt die Bewertung der Ratssitzung mit den Worten ab: „Das Vergangene werden wir jetzt hinter uns lassen müssen. Nach dem Scheitern des Bürgerbegehrens im Stadtrat stellt sich für uns nur noch die Rechtsfrage.“

Um das weitere Vorgehen zu beraten, lädt die Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen!“ zur 19. Aktionsversammlung ein. Diese findet statt

am Dienstag, den 23.04.2019,

um 19:30 Uhr

im Bistro Mühlenbach, Breite Straße 26, 45768 Marl.

Rechtsmittel einzulegen

Hier sollen die Ergebnisse der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.04.2019 und des Rates der Stadt Marl vom 11.04.2019 eingeschätzt und diskutiert werden. Außerdem wird die Initiative die Überlegung der Initiatoren des Bürgerbegehrens beraten, unmittelbar nach Vorliegen des Bescheides des Bürgermeisters gegen den abweisenden Beschluss des Stadtrates Rechtsmittel einzulegen. Auch die Frage, ob und wie schnell ein Verfahren auf einstweilige Anordnung gegen den Beginn der Rathaussanierung eingeleitet werden muss, soll im Rahmen der Versammlung erörtert werden. Dazu wird das unmittelbar vor der Versammlung stattfindende Beratungsgespräch zwischen den Initiatoren des Bürgerbegehrens und ihrem Rechtsanwalt ausgewertet.
Zu guter Letzt will sich die Bürgerinitiative in ihrer Versammlung – soweit die Zeit noch reicht – auf die Beratung ihres „Bürgerantrag zur Unterschutzstellung und Pflege des Rathauses Marl als Denkmal“ am 04.06.2019 im Haupt- und Finanzausschuss vorbereiten.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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