Zentraler Betriebshof (ZBH) der Stadt Marl nimmt Stellung zum Winterdienst am Wochenende Samstag, 3. und Sonntag, 4. März 2018

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Bürger  haben sich über den Winterdienst Einsatz des Zentralen Betriebshofs (ZBH) am letzten Samstag beschwert. Der Vorwurf  er habe zu viel Salz  gestreut. Das zeigt nicht gerade  großes Umweltbewusstsein so Einwohner.

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Dazu nimmt der  Zentralen Betriebshof (ZBH) der Stadt Marl jetzt Stellung 

Für Samstag, 3. März 2018 war dem Zentralen Betriebshof (ZBH) in der spezifischen Glättevorhersage für Marl vom Wetterdienst aufgrund der Witterungssituation - tiefgefrorener Boden - für die frühen Morgenstunden Niederschlag in Form von Schnee aber auch (Eis)Regen angekündigt. Angekündigter Eisregen führt erfahrungsgemäß zu sehr gefährlichen Situationen auf den Straßen, Geh- und Radwegen. Weil bei bereits eingesetztem Eisregen auch die Einsatzfahrzeuge oft manövrierunfähig sind, erfolgt der Winterdiensteinsatz aus diesem Grund bereits vor dem Einsetzen der Wetterlage.

Die angekündigte Gefahrenlage blieb aus

Entgegen der Wetterprognose fiel der Niederschlag in ganz Marl so gering aus, dass sich die prognostizierte Gefahrenlage nicht ergab. Der rasche Anstieg der Temperaturen am Sonntag, 4. März sorgte für ein Abtrocknen der Fahrbahnen, Geh- und Radwege, so dass das vom ZBH aufgebrachte Salz in kristalliner Form fast überall im Stadtgebiet gut sichtbar war.

Unterschiedliche Streugeräte

Auf den Straßen werden große Streuautomaten eingesetzt, die das Salz dank moderner Technik und in Kombination mit einer Salzsole sehr genau dosieren können.
Anders verhält es sich bei den Geräten, die auf den Geh- und Radwegen eingesetzt werden. Hier wird das Salz nicht über einen Drehteller verteilt, sondern am Heck der Fahrzeuge mittels einer Schnecke ausgeworfen. Aufgrund dieser älteren Technik sind die Dosierungsmöglichkeiten geringer als bei den großen Automaten. Auch lässt sich der Schneckenbetrieb nicht immer punktgenau abstellen, wenn die Maschine zum Stehen kommt. Wegen des angekündigten Eisregens war an den Maschinen eine entsprechende Salzdosierung eingestellt. Bei den herkömmlichen Einsätzen im Winter mit starkem Schneefall sind diese Fahrzeuge bestens geeignet, zumal sie auch mit Räumschilden ausgestattet sind.
Am Wochenende kam beim ZBH dazu Salz aus einer Lieferung zum Einsatz, das sehr feinkörnig – ähnlich Puderzucker - war und die Dosierung wegen seiner höheren Fließgeschwindigkeit in den kleinen Maschinen zusätzlich erschwerte.

Weiße Wege durch Salz

Die oben genannten Umstände haben leider dazu geführt, dass das vom ZBH ausgebrachte Salz an vielen Stellen im Stadtgebiet am Sonntag deutlich sichtbar war. Auf einigen Wegen hatte sich ein durchgehender weißer Salzfilm gebildet. Im Falle des angekündigten Eisregens hätte dieses Salz seine auftauende Wirkung entfalten können und dazu geführt, die Verkehrssituation deutlich zu entspannen.
Dem ZBH sind die Einschränkungen an einigen Winterdienstfahrzeugen bekannt, die nicht jeder Winter-Wetterlage optimal begegnen können. Der ZBH arbeitet daran, diese Defizite abzustellen.

Der ZBH bedauert Hunde-Salzpfoten

Der ZBH bedauert, dass die Sicherheitsmaßnahmen zu den aktuellen Umständen führten und Haustiere Salzpfoten bekamen.
Wegen der anstehenden Erwärmung können kurzfristig auch wieder die Kehrmaschinen eingesetzt werden. Der ZBH ist sehr bemüht, die betreffenden Stellen so schnell wie möglich wieder vom Salz zu befreien bzw. das Salz aufzunehmen.

Zum Einsatz von Salz - Satzung über die Straßenreinigung vom 14. Dezember 2017
§ 4 Absatz 2 besagt:

(2) Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Straßen ohne Gehwege haben die Grundstückseigentümer/innen eine ca. 1,50 m breite Fläche am Fahrbahnrand von Schnee freizuhalten.
Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege und Streifen zu bestreuen (z. B. mit abstumpfenden Stoffen wie Sand, Asche, Granulat), wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich nicht gestattet ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- und Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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