Das beschleunigte Verfahren wegen Diebstahlsdelikte soll weiter beim Amtsgericht Marl konsequent genutzt werden

von links: Holger Haufmann (Leiter Direktion Kriminalität), Friederike Zurhausen (Polizeipräsidentin) und Frank Waab (Direktor Amtsgericht Marl) | Foto: Polizeipräsidium Recklinghausen
  • von links: Holger Haufmann (Leiter Direktion Kriminalität), Friederike Zurhausen (Polizeipräsidentin) und Frank Waab (Direktor Amtsgericht Marl)
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Der neue Direktor des Amtsgerichtes Marl, Frank Waab, und Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen haben sich zu einem ersten persönlichen Gespräch im Polizeipräsidium in Recklinghausen getroffen.

Das beschleunigte Verfahren beim Amtsgericht Marl

Ein wesentlicher Inhalt des Gesprächs war das sogenannte "beschleunigte Verfahren", das beim Amtsgericht Marl seit Anfang November 2016 angewendet wird. Ziel des "beschleunigten Verfahrens" ist es, Angeklagte möglichst schon am Tag ihrer Festnahme oder einen Tag später vor einen Richter zu bringen. Das Verfahren wird vor allem zur besseren Bekämpfung von Diebstahlsdelikten, insbesondere des Ladendiebstahls, angewendet. Damit der schnelle Prozess umgesetzt werden kann, arbeiten Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei eng zusammen.

"Das Polizeipräsidium Recklinghausen sieht in dem beschleunigten Verfahren eine gute Möglichkeit, Straftäterinnen und Straftäter zeitnah zur Verantwortung zu ziehen und durch Aburteilung unmittelbar nach der Tat das Vertrauen der Bevölkerung in eine effiziente Strafverfolgung zu stärken", so Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen. "So erhalten nicht nur die Täterinnen und Täter, sondern auch die Opfer und die beteiligten Kolleginnen und Kollegen eine schnelle Rückmeldung."

Amtsgerichtsdirektor Frank Waab lobte: "Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz in Marl ist problemlos. In geeigneten Fällen haben die Polizeibeamten bei der Staatsanwaltschaft die Durchführung eines solchen beschleunigten Verfahrens angeregt. Dieses setzt voraus, dass eine sofortige Hauptverhandlung möglich ist, dass also die Sachlage relativ einfach ist und die Beweismittel unmittelbar zur Verfügung stehen. In einem solchen beschleunigten Verfahren können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden."

In diesem Jahr wurde das "beschleunigte Verfahren" beim Amtsgericht Marl bereits vier Mal durchgeführt. Herr Waab und Frau Zurhausen sind sich einig, dass die Möglichkeiten des "beschleunigten Verfahrens" auch weiterhin konsequent genutzt werden sollen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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