Politik
Ämter-Logik

Das Gräberfeld 22 auf dem Speldorfer Friedhof soll in etwa 30 Jahren nicht mehr als Friedhof genutzt werden – es liegt neuerdings in einem so genannten Peripheriebereich.

Es handelt sich um ein Feld mit Wahlgräbern, d.h. hier konnten bis März 2018 Einzel- und Doppelgräber sowie Familiengräber für viel Geld erworben werden.
Nach der Gebührenordnung kostet ein Einzelgrab 1.999 Euro. In diesem Grab ist eine Erdbestattung erlaubt sowie vier weitere Belegungen mit Urnen. Bei Wahlgräbern ist es auch möglich, durch den Erwerb von daneben liegenden Gräbern die Einzelgrabstätte zu erweitern.

Aufgrund des Umnutzungskonzeptes der Stadt Mülheim wurden diese Vorschriften einfach außer Kraft gesetzt: Neubelegungen der vorhandenen Gräber sind nicht mehr gestattet (nur noch in Ausnahmefällen (Ehepartner und Kinder unter 12 Jahren), außerdem ist der Neuerwerb eines Grabes auf diesem Feld nicht mehr möglich.
Und trotzdem betont der Leiter des Friedhofamtes - Herr Stobbe, dass „keine bestehenden Rechte eingeschränkt würden“.
Nein, Herr Stobbe - nur jetzt haben die Hinterbliebenen kein Nutzungsrecht mehr für die Gräber, soweit sie dort selber beerdigt werden wollen. Auch ein Ehepartner, der es versäumt hat, frühzeitig ein Doppelgrab zu erwerben, kann dort keine Erdbestattung mehr vornehmen lassen. Ihm wird nur noch eine Urnenbestattung zugesprochen, was nicht für jeden in Frage kommt, z.B. aus religiösen Gründen.

Es mag ja sein, „dass sich die Begräbniskultur im allgemeinen ändert hat und dem Rechnung getragen werden muss“ (so die Argumentation des Amtes für Grünflächenmanagement und Friedhofwesen), aber deshalb dürfen doch nicht diejenigen, die noch eine konventionelle Beerdigung mit Erdbestattung vornehmen lassen wollen, daran gehindert werden. Es ist auch nicht akzeptabel, dass diejenigen, die ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche (für die Zeit nach dem Tod) „entrechtet“ werden, indem man ihnen die Möglichkeiten nimmt, die ihnen nach der damals gültigen Friedhofssatzung eingeräumt wurden.

Auf den Feldern, die in den letzten Jahren auf dem Speldorfer Friedhof „platt gemacht wurden“ hat man Rasen gesät - Grünflächen sind entstanden, die schon seit Jahren und natürlich auch in den nächsten Jahrzehnten, denn so lange bestehen die Nutzungsrechte, gepflegt werden müssen.
Da stellt sich die Frage nach dem Sinn des neuen Nutzungskonzepts: Wie hoch sind die Einsparungen trotz Pflegeaufwand?

Ach ja, laut Aussage der Verantwortlichen ist das Friedhofskonzept gar keine Einsparungsmaßnahme – „es habe nichts mit der Haushaltsanierung zu tun“. Ganz im Gegenteil: „Es gehe dabei nur darum, Gebühren zu sparen“. Welche Gebühren? Die Stadt verzichtet doch großzügig auf zusätzliche Gebühren, die beim Neuerwerb bzw. Neubelegung von Gräbern entstehen würden.

Das neue Nutzungskonzept ist nach der Stellungnahme der Verantwortlichen in der Bürgerversammlung vom 3. Mai erst recht nicht mehr nachvollziehbar. So wie die meisten Mülheimer und vor allem, die 4000 Betroffenen, frage ich mich auch: Welchen Sinn hat diese ganze Aktion eigentlich?

Autor:

R. ZimHeck aus Mülheim an der Ruhr

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