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Arbeitslosigkeit
Aus der Arbeitslosigkeit mit Förderung in die Selbstständigkeit

Das Thema Arbeitslosigkeit ist hierzulande oft ein großes Streit- & Diskussionsthema, das die Gemüter leider viel zu häufig überreizen lässt. Schaut  man sich aber betroffene Menschen objektiv an und wirft auch einen Blick  "hinter die Kulisse", tauchen häufig spannende Thematiken auf, die auch Chancen bieten.

In nicht wenigen Fällen hegen arbeitslose Menschen eigene Geschäftsideen und Gründungsgedanken - oft sogar mit (zumindest im Kopf) klaren Zahlen und Fakten eines Businessplans. Dies ist aber nicht unüblich, dass eine Geschäftsidee bei dieser Gruppe von Menschen ausschließlich im Kopf und nicht auf dem Papier durchgeplant ist.

Sogar im Bekannten- & Familienkreis sprechen sie über ihre Ideen, über ihre Ziele und die Möglichkeiten, die ihre Geschäftsidee beinhaltet so, als wären sie schon längst in der Selbstständigkeit aktiv.

Nun bleibt aber in den allermeisten Fällen der so wichtige nächste Schritt aus. Nämlich dem Sachbearbeiter beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit über diese Idee zu berichten.

Der Grund ist meist der gleiche: Angst vor Ablehnung.

Diese Angst sollte aber unbegründet sein. Denn grundsätzlich muss ein Sachbearbeiter laut Gesetz auch diese Ideen anhören und prüfen. Im Idealfall zieht dieser dann eine "fachkundige Stelle" mit der Prüfung der Geschäftsidee hinzu. Denn eine sog. "Tragfähigkeitsbescheinigung" ist Voraussetzung, dass eine Gründung von Jobcenter oder Agentur für Arbeit gefördert wird. Hier gibt es mehrere Stufen:

  1. Prüfung der Geschäftsidee auf potentielle Tragfähigkeit. Kann eine Gründungsidee möglicherweise eine Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten. Das Fezz Bildungszentrum prüft hier z. B. innerhalb von 16 Unterrichtseinheiten (auf 3-4 Wochen verteilt), ob ein Betroffener persönlich als Gründer geeignet ist und auch die Geschäftsidee das nötige Potential besitzt. Kurz gesagt: Passt alles zusammen? Mit einem Abschlussbericht geht es dann in die weitere Planung beim Sachbearbeiter. Dieser kann dann beispielsweise ein...

  2. Gründercoaching anschließen und zuteilen. Hier wird gemeinsam mit dem Gründer ein kompletter Geschäftsplan erarbeitet und die gesamte Geschäftsidee soweit zu Papier gebracht, dass sie zur Prüfung auf Tragfähigkeit und/oder auch zur Vorlage bei Banken tauglich ist.
  3. Erhält der Gründer eine Tragfähigkeitsbescheinigung, so wird das Jobcenter oder die AfA unter Fortzahlung der bisherigen Leistungen und optionalen zusätzlichen finanziellen Hilfen die Gründung fördern.

Unwissenheit führt zu Nichtstun

Leider wissen die wenigsten arbeitslosen Menschen mit einer Geschäftsidee, dass die Teilnahme an den o. g. Maßnahmen für sie komplett kostenlos sind. Durch z. B. einen Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS) werden die Kosten der zugelassenen Maßnahmen (wie z. B. die vom Fezz Bildungszentrum) übernommen.

Durch dieses Nicht-Wissen wird der Weg zum Sachbearbeiter meist erst garnicht gewagt und eine vielleicht gute Geschäftsidee versickert im Nichts.

Schade für den potentiellen Gründer, der mit einer guten Idee im Kopf weiterhin in der Mühle der Arbeitslosigkeit bleibt und möglicherweise irgendwann später einen Job ausübt, der ihm/ihr keinen Spass macht.

Schade um die Idee, die nicht umgesetzt wurde. Es ist also jetzt an der Zeit aktiv zu handeln und den nächsten Schritt zu machen.

Wir brauchen in diesem Land mehr Mut-Anfälle und weniger Wut-Anfälle. Gründen Sie mit Ihrer Geschäftsidee endlich Ihr eigenes Business, in dem Sie selbst bestimmen, was abgeht. 

„Hab den Mut, Dein Leben zu rocken, denn auf der Bühne gibt es nur einen Star und das bist Du!“

Herzlichst Ihr
Marc Wegerhoff

Gründer und Impulsgeber bei Fezz Bildungszentrum GmbH

Autor:

Fezz Bildungszentrum GmbH aus Oberhausen

Friedrich-Karl-Strasse 24, 46045 Oberhausen
+49 208 29954000
info@fezznrw.de
Webseite von Fezz Bildungszentrum GmbH
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