Mädchen muss bei Ruhrbahn trotz Ticket Strafe zahlen
Einfach mal zu viel gestempelt

Wie schnell ist das passiert: Man steigt in den Bus oder die Bahn, will sich schnell setzen, bevor das Fahrzeug anfährt und hält seine Fahrkarte in den Stempelautomaten. Leider auf der falschen Seite. Dort, wo schon zwei Stempel an den regulären Stellen prangen, hat sich jetzt ein dritter Stempel hinzugesellt. Obwohl er doch auf die andere Seite gehört.

So passiert einer Schülerin auf dem Weg zu den Theatertagen. Und sie macht das, was sicher manch anderer in der Situation auch macht: Sie stempelt noch einmal, diesmal auf der richtigen Seite in einem freien Feld. Und genau das sollte man nicht tun. Denn nachdem die Schülerin auch ihre vierte Fahrt mit dem Ticket macht und diese auf dem letzten freien Feld abstempelt, wird sie kontrolliert. Und als Schwarzfahrerin zu 60 Euro Bußgeld verdonnert. Warum?

Das erklärt Sylvia Neumann, Pressesprecherin der Ruhrbahn: "Leider wird das Mehrfachstempeln häufiger missbraucht. Deshalb gibt es klare Regeln in unseren Beförderungsbestimmungen. Bei mehr als vier Stempeln auf der Vierfahrtenkarte wird das Ticket ungültig, damit fährt man schwarz." Dem Argument der erbosten Mutter der Schülerin, man sehe doch an den Stempeln, ob dieselbe Fahrt zweimal gestempelt wurde, hält sie entgegen: "Für uns ist natürlich schwer nachzuvollziehen, ob besagte Fahrt alleine angetreten wurde. Man kann ja auch für zwei Personen abstempeln."

Nachdem sich die Mutter bei einem Kundencenter gemeldet hatte, bot ihr die Ruhrbahn an, aus Kulanzgründen nicht 60, sondern nur 40 Euro Bußgeld zu bezahlen. Auch damit ist die Mutter nicht einverstanden, sie will den Vorgang nun von einem Anwalt prüfen lassen.

Sylvia Neumann betont, der Prüfer habe sich richtig verhalten, denn die entsprechende Sachlage war ihm nicht ersichtlich. Dafür hat sie Tipps parat, was ein Fahrgast in vergleichbarer Situation tun könnte. Man sollte nach einer versehentlichen Doppelstempelung ins KundenCenter gehen, bevor man einen weiteren Stempel hinzufügt, oder direkt telefonischen Kontakt aufnehmen, um die Situation zu schildern. Dann wäre eine Lösung gefunden worden. Oder, so versichert Neumann: "Wenn mal auf einer Seite drei sichtbare Stempel sind und auf der anderen Seite nur einer, dann geht das auch. Hauptsache, es sind nicht mehr als vier Stempel." Schnell passiert es, dass man ein Ticket falsch abstempelt.

Der Mahnung folgt Inkassoverfahren

Wer ein Bußgeld bei der Ruhrbahn zu bezahlen hat, der sollte sich an Fristen halten. Reagiert er nicht, weil er sich zum Beispiel bei einem Anwalt beraten lassen will, und die Frist verfällt, dann wird der Bußgeldbescheid an ein Inkassounternehmen wietergeleitet. Neben der zunächst fälligen Mahngebühr in Höhe von 5 Euro erhöht sich dann der zu zahlende Betrag auf 140 Euro.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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