Wendebereich zugeparkt
MEG lässt Abfalltonnen stehen

Ärgerlich für alle Beteiligten: Die Müllwerker können wegen zugeparkter Straßen die Tonnen nicht leeren. Foto: MEG
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  • hochgeladen von Andrea Rosenthal

Ein 26-Tonnen schwerer, circa 10,5 Meter langer Lkw, besetzt mit drei Mitarbeitern der MEG biegt in eine Sackgasse ein. Nur im Wendebereich am Ende der Straße kann der Fahrer seinen Lkw und sein Team wieder sicher aus der Straße hinausbefördern. Was passiert, wenn der Wendebereich zugeparkt ist und sich Anwohner nicht an das bestehende Halteverbot halten?

Ein Laie fragt sich meist, warum sie nicht „einfach wieder rückwärts“ aus der Sackgasse herausfahren. Rückwärtsfahren birgt Gefahren für Groß und Klein und ist daher gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (Verkehrswirtschaft) nicht erlaubt. Als im vergangenen Mai ein Mitarbeiter der MEG von einem Falschparker tätlich angegriffen wurde, entschied sich die MEG zum Schutz der eigenen Mitarbeiter ihre Vorgehensweise zu ändern.

Drei Mitarbeiter der MEG stellten fest, dass der Wendebereich, in einer Straße, in der es häufig zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kommt, zugeparkt ist. Aufgrund eines vorangegangenen Feiertags leerte das Team samstags die Abfalltonnen. Trotz der frühen Tageszeit (8.15 Uhr) entschieden sie sich dazu, mit Hupen auf sich aufmerksam zu machen. Vier der fünf Falschparker bedankten sich dafür, einem Strafzettel entkommen zu sein und fuhren ihre Fahrzeuge weg. Das stehen gebliebene Fahrzeug versperrte weiterhin die Wendemöglichkeit.

Der Fahrzeughalter war bereits bekannt. Somit klingelte das Team bei ihm und baten ihn, den Bereich befahrbar zu machen. Zwischen dem Fahrzeughalter und den drei Mitarbeitern habe es einen langen Wortwechsel gegeben – dieser endete mit einem tätlichen Angriff auf einen der Mitarbeiter, der zu Boden fiel. Die gerufene Polizei nahm den Fall auf. Ein Krankenwagen brachte den verletzten Mitarbeiter in ein Krankenhaus.

Ein Angriff aus dem Nichts ist nicht nur für die drei Betroffenen ein großer Schock. Er hat Auswirkungen auf das Sicherheitsempfinden der gesamten Belegschaft. Der MEG ist es wichtig, dass sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen. Das Unternehmen leitete daher gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter juristische Schritte gegen den Angreifer ein und geht das Problem mit den Wendebereichen neu an. Nach einem Austausch mit dem Ordnungsamt der Stadt Mülheim ändert die MEG ihr Vorgehen: Zukünftig kontrolliert das Ordnungsamt bekannte Problembereiche, bereits bevor die Abfallsammelfahrzeuge in die 
Straßen hineinfahren. Widerrechtlich stehende Fahrzeuge lässt das Ordnungsamt abschleppen und erteilt ein Bußgeld. Darüber hinaus kontrolliert ein MEG-Mitarbeiter die Wendebereiche zu Fuß – trotz des erheblichen Zeitaufwands. Sollte er zugeparkt sein, leert die MEG die Abfalltonnen in diesem Straßenabschnitt nicht. In diesem Fall informiert die MEG die betroffenen  Bürger mittels eines Anhängers an der Abfalltonne.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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