BAMH hakt nach: Was ist mit den Baugenehmigungen an der ehemaligen Residenz Uhlenhorst?

Rund um die ehemalige Residenz Uhlenhorst, einem sensible Außenbereich, wurden
mehrere Bauten errichtet bzw. werden errichtet.
Der Stadtsprecher Wiebels wird in der WAZ/NRZ vom 11.2.2017 mit den Worten zitiert:
"Die Genehmigungen für die bereits entstandenen Gebäude und für das, was jetzt gerade
entsteht, würden wir heute so nicht mehr erteilen."
In der letzten Ratssitzung hat der Unterzeichner, auch unter Hinweis auf § 77 BauO NW, im
Rahmen der aktuellen Fragestunde hierzu Fragen gestellt, die der Dezernent Professor
Vermeulen nicht beantworten konnte. Er sagte jedoch eine umgehende Beantwortung zu.
Nachdem dies zeitnah nicht erfolgt war, gab es eine Nachfrage an den Dezernenten, die
dieser durch seinen Referenten, Herrn Beisiegel, dahingehend beantworten ließ, er, der
Unterzeichner, werde "zu gegebener Zeit" eine Antwort erhalten.
Vor diesem Hintergrund stellt die BAMH Fraktion folgende Fragen:
1.Wann wurde für welches Objekt eine Baugenehmigung erteilt und der jeweilige Baubeginn gegenüber der Verwaltung angezeigt bzw. wann wurde der jeweilige konkrete Baubeginn
durch die Verwaltung festgestellt?
2. Wann wurde mit welcher Begründung für welches Objekt die Baugenehmigung jeweils
verlängert?
3. War die Bezirksregierung mit der Erteilung bzw. den Verlängerungen der
Baugenehmigungen befaßt und wie war das Ergebnis der jeweiligen Überprüfung durch die
Bezirksregierung? Ggf., weshalb wurde die Bezirksregierung nicht eingeschaltet?
4.
Auf welcher Grundlage hat wie die Erschließung der Baufelder stattgefunden und wer ist
insoweit Kostenträger gewesen?

Autor:

Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr

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