SPD für Anwohnerparken und Quartiersgarage im Südviertel

Peter Pickert

Für die Einführung einer Anwohnerparkregelung im Wohnquartier Muhrenkamp/Paul-Esser-Straße, dem sog. Südviertel, spricht sich die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 aus. Gleichzeitig soll als Angebot für Anlieger und Fremdparker eine Quartiersgarage errichtet werden.

„Mit der dauerhaften Einführung eines Bewohnerparkens in der Altstadt hat sich die Nutzung von gebührenfreien Parkplätzen von der Altstadt in erheblichem Maße in das Südviertel verlagert. Frühere Tagesparker der Altstadt nutzen seitdem ersatzweise den öffentlichen Parkraum des Wohnquartieres Muhrenkamp/Paul-Esser-Straße. Somit ist es hier zu einer Verlagerung der vormaligen Problematik in der Altstadt gekommen“, weiß Peter Pickert, SPD-Fraktionsvorsitzender in der BV 1.
In einer Bürgerversammlung der SPD-Stadtmitte im Januar, an der mehr als 100 Anwohner des Südviertels teilgenommen hatten, wurde die Situation von den Besuchern umfassend dargestellt und erörtert. Bezirksvertreter Oskar Obarowski erläutert: „Diese Darstellung der für die Anwohner nicht mehr akzeptablen Situation wird durch deren eigene Zählungen, deren Ergebnisse uns zur Verfügung gestellt wurden, eindrucksvoll untermauert. Die Zahlen lassen den Schluss zu, dass wochentags mehr als 50 % des Parkraumes durch Fremdparker genutzt werden.“
Die SPD bittet daher die Verwaltung in einem Antrag zur nächsten BV-Sitzung, weitere Erhebungen zur Ermittlung der Auswirkungen der Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Wohnquartier Muhrenkamp/Paul-Esser-Str. vorzunehmen und deren Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Gleichzeitig wird gefordert, zur Verringerung des bestehenden Parkdrucks die Möglichkeiten für den Bau einer Quartiersgarage auf dem öffentlichen Parkplatz vor der „innogy-Sporthalle“ zu prüfen. „Nutznießer wären neben den Bewohnern des Quartiers die Beschäftigten der umliegenden Betriebe und Institutionen, Besucher von Veranstaltungen in der Sporthalle sowie Besucher der Freilichtbühne. Errichtung und Betrieb der Parkanlage kann ggfls. durch ein privates Unternehmen auf Erbpachtbasis erfolgen“, so Peter Pickert.

Autor:

Claus Schindler aus Mülheim an der Ruhr

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