EN-Kreis orientiert sich an Land NRW
Quarantäne an Schulen und Kitas neu geregelt

Ab sofort gelten auch im EN-Kreis neue Quarantäneregelungen. | Foto: pixabay
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Das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises orientiert sich in der Frage, wie die Quarantäne im Falle von positiven Coronatests in Schulen und Kindertagesstätten gehandhabt werden soll, ab sofort an der Linie, die das Land Nordrhein-Westfalen am Dienstagabend in einer Presseinformation angekündigt hat.

Zwar fehle, so heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus, noch der entsprechende Erlass, dennoch gelte mit Blick auf die Ankündigungen aus Düsseldorf jetzt bereits Folgendes:

Künftig werden in Schulen, Kindertagesstätten und in der Tagespflege nur noch die infizierten Kinder in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Nur bei mehr als einem Fall in der Klasse oder Gruppe erfolgen weitergehende Ermittlungen des Gesundheitsamtes. Dabei ermittelte Kontaktpersonen können sich nach fünf Tagen freitesten und ihre Quarantäne damit beenden. 

Aktuelle Quarantäne kann sofort beendet werden

Alle Kinder, die als Kontaktpersonen aktuell bereits länger als fünf Tage in Quarantäne sind, können sich ab sofort mit einem PCR-Test ebenfalls aus der Quarantäne befreien. Das Ergebnis des PCR-Tests muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Die von der Landesregierung verschickte Presseinformation findet sich hier.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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