Ratgeber
Absolutes Rauchverbot - Hohe Bußstrafen für Gastwirte und Raucher
Durch das geänderte Nichtraucherschutzgesetz wird zum 1. Mai ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten und Spielhallen angeordnet. Nicht mehr möglich sind dann Rauchergaststätten, Raucherclubs und Raucherräume. Auch Brauchtumsveranstaltungen und Veranstaltungen in Festzelten unterliegen dann dem absoluten Rauchverbot. Die Stadt Gladbeck hat in einer Pressemitteilung die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Das Rauchverbot gilt zudem auch: - in öffentlichen Einrichtungen in Landes- und...