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Beiträge zum Thema Beantragen

Ratgeber
Die Stadt Duisburg empfiehlt im Blick auf die Osterferien, frühzeitig die Gültigkeit der Ausweisdokumente zu überprüfen.
Foto: Symboldbild Stadt Duisburg

Stadt Duisburg informiert zu „Osterreisen“
Ausweise auf ihre Gültigkeit überprüfen

In wenigen Wochen, am 25. März, beginnen die Osterferien in NordrheinWestfalen. Der Bürgerservice der Stadt Duisburg empfiehlt daher, sich frühzeitig um die Neubeantragung von Ausweisdokumenten zu kümmern. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre eigenen Ausweisdokumente und ganz besonders die der Kinder überprüfen. Hierbei gilt es zu beachten, dass seit dem 1. Januar keine Kinderreisepässe sowie Verlängerungen mehr ausgestellt werden dürfen. Es gibt nur noch die Möglichkeit, einen Personalausweis...

  • Duisburg
  • 26.02.24
Ratgeber
Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Künftig brauchen auch Kinder unter zwölf Jahren einen „normalen“ Reisepass.
Symbolfoto: Stadt Duisburg

Tipp der Stadt Duisburg für reisefreudige Familien
Kinderreisepässe werden abgeschafft

Wer mit dem Kind verreisen möchte, braucht in der Regel für das Kind einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass – letzterer wird jedoch aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung im Herbst 2023 – seit dem 1. Januar nicht mehr ausgestellt und auch nicht verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist Der Bürgerservice der Stadt Duisburg weist in einer Mitteilung darauf hin, dass für Reisen innerhalb der...

  • Duisburg
  • 10.01.24
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Natur + Garten
Für das Abbrennen von Brauchtums- und Osterfeuern hat die Stadt Duisburg verbindliche Regeln erlassen. In jedem Fall muss ein Osterfeuer im Vorfeld beantragt werden.
Symbolfoto: Reiner Terhorst

Brauchtumsfeuer nicht überall gestattet
Feste Regeln für Osterfeuer in Duisburg

In Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden. Besondere Regeln gelten zudem in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des...

  • Duisburg
  • 20.03.23
  • 1
  • 1
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