Brauchtumsfeuer

Beiträge zum Thema Brauchtumsfeuer

Natur + Garten
Oster- und Brauchtumsfeuer erfreuen sich auch in Duisburg großer Beliebtheit. Dazu ist allerdings eine Anmeldung erforderlich und es gibt es einiges zu beachten. Feste Regeln gibt es auch für den Heckenschnitt und das Baumfällen. Die Stadt hat einige Informationen dazu bekanntgegeben.
Foto: Reiner Terhorst

Umweltamt der Stadt Duisburg informiert
Heckenschnitt bis 29. Februar – Osterfeuer anmelden

Die gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken, lebende Zäune und Gebüsche sowie der Bewuchs an Hausfassaden zurückgeschnitten werden dürfen, neigt sich mit dem 29. Februar als letztem möglichen Tag dem Ende entgegen, teilt jetzt das Umweltamt der Stadt Duisburg mit. In der Zeit von März bis September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetzes dürfen diese Gehölze dann erst wieder im Herbst ab dem 1....

  • Duisburg
  • 08.02.24
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Natur + Garten
Für das Abbrennen von Brauchtums- und Osterfeuern hat die Stadt Duisburg verbindliche Regeln erlassen. In jedem Fall muss ein Osterfeuer im Vorfeld beantragt werden.
Symbolfoto: Reiner Terhorst

Brauchtumsfeuer nicht überall gestattet
Feste Regeln für Osterfeuer in Duisburg

In Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden. Besondere Regeln gelten zudem in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des...

  • Duisburg
  • 20.03.23
  • 1
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LK-Gemeinschaft
Traditionelle Osterfeuer in Duisburg wird es wegen Corona auch in diesem Jahr nicht geben.
Archivfoto: Reiner Terhorst

Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Traditionelle Osterfeuer sind nicht erlaubt

Das städtische Bürger- und Ordnungsamt weist daraufhin, dass Osterfeuer in Duisburg auch in diesem Jahr nicht stattfinden können. Aufgrund der Coronaschutzverordnung sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich nicht erlaubt, hierunter fallen auch die traditionellen Osterfeuer. Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz ist das Verbrennen und Abrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Brauchtumsfeuer....

  • Duisburg
  • 21.03.21
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