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Ratgeber
Zur Befreiung von der Maskenpflicht wird von Fahrgästen in Stadtbahnen und Bussen in Dortmund ab dem 8. Februar das Vorzeigen des Original-Attests und des Ausweises verlangt. | Foto: DSW21/ Jörg Schimmel

Ab 8. Februar muss in Bus und Bahn für eine Befreiung von der Masken-Pflicht ein Attest im Original gezeigt werden
DSW21: Maskenpflicht wird meist befolgt

Auf einen  besseren Schutz vor der Ansteckung mit dem Coronavirus setzt das Land NRW mit der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Denn nachweislich schützen diese auch den Träger besser, als eine einfache Stoff-Maske. In Bussen und Bahnen von DSW21 hält die überwältigende Mehrheit der Fahrgäste die Maskenpflicht in Dortmund diszipliniert ein. Und auch die neue Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird weitestgehend befolgt....

  • Dortmund-City
  • 03.02.21
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